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Suhr AG - Neulenker muss Führerausweis vorläufig abgeben

Kantonspolizei Aargau

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Suhr AG - Neulenker muss Führerausweis vorläufig abgeben
(Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei Aargau)

Ein 22-jähriger Automobilist überholte im Ausserortsbereich ein anderes Auto. In der Folge kam es zu einer Streifkollision mit einem entgegenkommenden Auto. Dessen Lenker wurde leicht verletzt.

Ein Neulenker fuhr gestern Freitag, 05. Juli 2019, kurz vor 21.00 Uhr mit seinem VW Golf von Suhr Richtung Hunzenschwil.
Im Ausserortsbereich schwenkte der 22- jährige Türke nach links aus und begann ein anderes Fahrzeug zu überholen.
In der Folge kam ihm ein Ford, gelenkt durch einen 26-jährigen Schweizer, aus Richtung Hunzenschwil entgegen. Beide Fahrzeuge kollidierten dann seitlich miteinander.
Der Ford-Fahrer zog sich leichte Verletzungen zu. Der Sachschaden dürfte zirka 10'000 Franken betragen.
Die Kantonspolizei nahm dem jungen VW-Fahrer den Führerausweis auf Probe vorläufig zu Handen der Entzugsbehörde ab und leitete die Ermittlungen zur Klärung des Unfallhergangs ein.

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