Der Bund ist für die zentrale Beschaffung der ‘Govware’ verantwortlich und trägt die Investitionskosten. Gegen eine Gebühr können kantonale Behörden eine Lizenz erhalten, was ihnen eine punktuelle Nutzung erlaubt.
Die Gesellschaft von heute ist mobil, digital und vernetzt. Dies gilt genauso für Kriminelle und Terroristen. Auch sie nutzen neue Technologien und kommunizieren beispielsweise verschlüsselt untereinander.
Um Kriminellen technisch auf Augenhöhe begegnen zu können, wird den Strafverfolgungsbehörden gesetzlich die Nutzung spezifischer Informatikprogramme erlaubt. Diese Programme, auch ‘GovWare‘ genannt, ermöglichen es, verschlüsselte Kommunikationen abzufangen und zu lesen, um besonders schwerwiegende Verbrechen aufzuklären.
Gemeinsame Kosten
Um höchste Effizienz zu gewährleisten, tragen die Behörden des Bundes und der Kantone die Kosten gemeinsam. Der Bund ist für die zentrale Beschaffung und den Betrieb der Software verantwortlich und trägt somit die Investitionskosten. Auch fedpol wird Nutzungslizenzen erwerben. Kantonale Behörden können diese Programme in einem Strafverfahren verwenden. Gegen eine Gebühr erhalten sie eine Lizenz, was ihnen die punktuelle Nutzung und damit das Lesen verschlüsselte Kommunikation erlaubt.
Die vom Gesetz vorgesehene Verwendung von ‘GovWare‘ ist eine einschneidende, durch die Strafprozessordnung streng geregelte Zwangsmassnahme. Sie muss von einer Staatsanwaltschaft angeordnet und vom Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden und ist nur zulässig, um eine besonders schwere Straftat aufzuklären. Dazu gehören beispielsweise ein Mordfall, eine Vergewaltigung oder Unterstützung einer terroristischen Organisation.

