Das Berner Obergericht schätzt tödlichen Raserunfall in Täuffelen BE von vor sechs Jahren anders ein als das Bieler Regionalgericht. Ein beteiligter Junglenker wird nicht wegen vorsätzlicher Tötung belangt.
Der tödliche Raserunfall, der sich 2011 in Täuffelen ereignete, wird vom Berner Obergericht anders beurteilt als vom Regionalgericht in Biel vor zwei Jahren. Es hat den zweiten Junglenker, der am Unfall beteiligt war, vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Gegen ihn wird lediglich eine bedingte Geldstrafe wegen grober Verkehrsregelverletzungen verhängt.

