Vor Strafgericht Basel-Landschaft hängiges und am 28. April 2015 vorläufig abgebrochenes Verfahren betreffend Verursachung einer Explosion in Pratteln im Jahr 2012. Der Beschuldigte hat sich den Strafbehörden des Kantons Basel-Landschaft gestellt.
Der Beschuldigte, der am 27. und 28. April 2015 nicht zur Hauptverhandlung des Strafgerichts erschienen und dessen polizeiliche Zuführung erfolglos geblieben ist, weil er sich offenbar mehrere Tage lang in einem Wald versteckt gehalten hatte, hat sich am Donnerstag den 30. April 2015, um 16.30 Uhr, in Begleitung eines Anwalts den Strafbehörden des Kantons Basel-Landschaft gestellt.
Das Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft hat auf Antrag der Verfahrensleitung des Strafgerichts am 2. Mai 2015 Sicherheitshaft angeordnet. Mit der Sicherheitshaft soll sichergestellt werden, dass der Beschuldigte anlässlich der zweiten Hauptverhandlung des Strafgerichts persönlich anwesend ist und durch das Gericht zu den Anklagevorwürfen der Staatsanwaltschaft noch einmal detailliert befragt werden kann, zumal die Staatsanwaltschaft mehrere Sachverhaltsvarianten angeklagt hat, welche durch das Gericht zu beurteilen sind.
Die zweite Hauptverhandlung des Strafgerichts wird am 10. und 11. August 2015 (Parteiverhandlung) stattfinden. Anschliessend wird die Beratung des Gerichts erfolgen. Die Urteilseröffnung ist für den 18. August 2015, 10.00 Uhr, vorgesehen. Strafgericht
Das Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft hat auf Antrag der Verfahrensleitung des Strafgerichts am 2. Mai 2015 Sicherheitshaft angeordnet. Mit der Sicherheitshaft soll sichergestellt werden, dass der Beschuldigte anlässlich der zweiten Hauptverhandlung des Strafgerichts persönlich anwesend ist und durch das Gericht zu den Anklagevorwürfen der Staatsanwaltschaft noch einmal detailliert befragt werden kann, zumal die Staatsanwaltschaft mehrere Sachverhaltsvarianten angeklagt hat, welche durch das Gericht zu beurteilen sind.
Die zweite Hauptverhandlung des Strafgerichts wird am 10. und 11. August 2015 (Parteiverhandlung) stattfinden. Anschliessend wird die Beratung des Gerichts erfolgen. Die Urteilseröffnung ist für den 18. August 2015, 10.00 Uhr, vorgesehen. Strafgericht

