Die Kantonspolizei St.Gallen hat 38 Fahrzeuge auf Ladungssicherung, Tiertransportvorschriften, Masse und Gewicht, Zulassung und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge sowie den Zustand der Fahrer und deren Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften während der letzten 28 Tage überprüft. Dabei haben sie die Fahrzeuge von der Autobahn A1 zum Polizeistützpunkt Thal abgeleitet und dort kontrolliert.
Ein 60-jähriger deutscher Chauffeur hat gegen die Ruhezeitvorschriften verstossen. Er unterschritt die tägliche Ruhezeit innerhalb von 24 Stunden in zwei Fällen, um je knapp zwei Stunden. Da der Chauffeur in der jeweils beanstandeten Arbeitswoche bereits drei verkürzte Ruhezeiten bezogen hatte, wären für die restlichen Tage elf Stunden Ruhezeit vorgeschrieben gewesen. Da er jeweils ein viertes Mal nur rund neun Stunden Ruhezeit einlegte, wird das als Verstoss gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) gewertet.
Ein 32-jähriger Chauffeur aus Serbien fuhr mit einem abgelaufenen Tachoprüfbericht und war ausserdem mit einer falschen Fahrerkarte unterwegs. Es stellte sich heraus, dass diese seinem Vorgesetzten gehörte, welcher seinerseits mit der Fahrerkarte des Angestellten unterwegs war. Der Vorgesetzte wurde ebenfalls mit Lastwagen zum Polizeistützpunkt Thal beordert. Vor der Fahrt zum Polizeistützpunkt deklarierte er seine Fahrt als nicht ARV-pflichtig, was einen weiteren Verstoss darstellte.
Ein 71-jähriger polnischer Fahrer fuhr während der Kontrollperiode ohne Fahrerkarte. Ausserdem wurde das zulässige Gesamtgewicht von 18000 kg für den Sattelschlepper um 5.5% überschritten.
Ein 55-jähriger serbischer Chauffeur war mit einem Lastwagen unterwegs, der abgenutzte Bremsbeläge aufwies und damit in nicht betriebssicheren Zustand war. Der Lastwagen wurde in eine nahegelegene Werkstatt gebracht und musste vor der Weiterfahrt dort repariert werden. Ausserdem wurde auch bei diesem Lastwagen das zulässige Gesamtgewicht von 18'000kg, um rund sechs Prozent überschritten.
Ein 33-jähriger serbischer Chauffeur war ebenfalls mit einer Fahrzeugkombination unterwegs, bei welcher er das zulässige Gesamtgewicht von 3500kg beim Zugfahrzeug um rund sieben Prozent überschritt.
Sämtliche Fahrer werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Nebst mehreren Patrouillen und Schwerverkehrsspezialisten der Kantonspolizei St.Gallen standen zwei Mitarbeitende des Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit und ein Mitarbeiter vom Fachdienst Tierverkehr vom Amt für Jagd und Fischerei im Einsatz.
Quelle: Kantonspolizei St. Gallen