Thayngen: 85'000 Energy-Drinks zurückgewiesen

Zöllner haben Ende Juni 2015 beim Grenzübergang Thayngen über 85'000 Aludosen Nahrungsergänzungsmittel - ein koffeinhaltiges Getränk - nach Österreich zurückgewiesen. Dies, weil die "Energy-Drinks" den Anforderungen des Schweizer Lebensmittelgesetzes nicht entsprochen haben.
Am Donnerstag, 25. Juni 2015, meldete eine Speditionsfirma 85'536 Dosen "Energy-Drinks" mit einem Warenwert von 34'000 Franken zur Einfuhr in die Schweiz für einen Empfänger im Kanton Aargau an. Bei der Kontrolle der Sendung stellten Zöllner der Zollstelle Thayngen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Verbraucherschutz Kanton Aargau fest, dass mehrere Bestimmungen des Schweizer Lebensmittelgesetzes (SR 817.0) nicht eingehalten wurden. Als Nahrungsergänzungsmittel war der Coffein-Gehalt zu hoch, bzw. als "Energy-Drink" der Energiewert zu tief. Ausserdem waren die Dosen nicht korrekt beschriftet.
Das Getränk ist deshalb für die Schweiz nicht zugelassen und wurde im Auftrag des Amts für Verbraucherschutz Kanton Aargau nach Österreich zurückgewiesen.
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist zusammen mit den zuständigen kantonalen Laboratorien für den lebensmittelrechtlichen Vollzug an der Grenze verantwortlich.
Das Getränk ist deshalb für die Schweiz nicht zugelassen und wurde im Auftrag des Amts für Verbraucherschutz Kanton Aargau nach Österreich zurückgewiesen.
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist zusammen mit den zuständigen kantonalen Laboratorien für den lebensmittelrechtlichen Vollzug an der Grenze verantwortlich.