Schaffhausen

Thayngen SH – Polizei stoppt zwei Kinder auf E-Scooter

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Oleksandr Kozak - Adobe Stock)

Am Samstagabend, dem 14.06.2025, führte die Schaffhauser Polizei in Thayngen eine Kontrolle durch. Dabei wurden zwei Kinder gestoppt, die mit Elektro-Stehrollern unterwegs waren. Da beide das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter nicht erreicht hatten, wurde ihnen die Weiterfahrt untersagt. Diese Massnahme dient der Sicherheit und Einhaltung der Verkehrsregeln.

Um 20:50 Uhr am Samstag (14.06.2025), waren zwei Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren mit Elektrostehrollern in Thayngen auf der Mühlegasse unterwegs. Höhe Dorfstrasse wurden sie durch eine Patrouille der Schaffhauser Polizei angehalten und kontrolliert.

Dabei wurde festgestellt, dass die Kinder das erforderliche Mindestalter nicht erreicht hatten und somit die Voraussetzungen nicht erfüllten, um die Elektro-Stehroller zu lenken.

Die Kinder durften nicht mehr weiterfahren und ihre Eltern werden über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Diesbezüglich wird zuhanden der Jugendstaatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen rapportiert.

Geltende Regeln:

In der Schweiz ist das Fahren eines Elektro-Stehrollers, auch E-Scooter oder E-Trottinett genannt, für Jugendliche ab 14 Jahren erlaubt. Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M (Mofa) erforderlich, während ab 16 Jahren kein Führerausweis mehr benötigt wird. Ein Helm ist zwar nicht obligatorisch, wird aber empfohlen.

Diese Leicht-Motorfahrräder haben eine gesetzlich erlaubte Geschwindigkeit von 20 km/h und sind Velos gleichgestellt. Die Benutzung von Radstreifen und -wegen sind obligatorisch und das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist zulässig. An Kreuzungen mit der «Zusatztafel» ist es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.

Quelle der Polizeinachricht: SHPOL