Gestern ging es gruselig zu und her. Aber nicht nur an Halloween treiben "Grusel-Clowns" ihr Unwesen. Die Polizei gibt erneut Tipps, wie man sich gegenüber sogenannten "Grusel-" oder "Horror-Clowns" verhalten sollte.
Nicht jede als Clown verkleidete Person hat die Absicht, tatsächlich jemanden anzugreifen. In den meisten Fällen liegt die Intention des Maskierten im "blossen" Erschrecken und hat lange Tradition, insbesondere um die Zeit des 31. Oktober eines Jahres (Halloween). Vorausschauendes Verhalten ermöglicht es, Gefahren zu erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen. Für jeden, der auf eine bedrohlich wirkende Gruppe trifft, ist es möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen.
Einer empfundenen Gefahr aus dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt von "gesundem Menschenverstand". Auch wenn aktuell keine Gefahr erkennbar ist, aber bedrohliche Gruppen von Personen gesichtet werden, scheuen Sie sich nicht, die Polizei über "110" zu verständigen. Selbstjustiz darf nicht das Mittel der Wahl sein und kann, neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, auch eine zusätzliche Gefahr, durch die Eskalation der Situation bergen.
"Fakemeldungen" im Netz
Es kursieren zusätzlich Falschmeldungen, sogenannte "Fakemeldungen" im Internet. Daher gilt: Lassen Sie sich nicht durch Meldungen in den sozialen Netzwerken beeinflussen. Ein Verbreiten von "Fakemeldungen" kann weite Teile der Bevölkerung verunsichern. Daher bittet die Polizei, diese nicht zu teilen.
Ein Hinweis für alle "Grusel-Clowns": Das blosse Erschrecken von Menschen ist zunächst zwar keine Straftat, lustig ist es aber auch nicht. Zudem muss bedacht werden, dass sie sich einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen können, wenn sich jemand vor Schreck oder auf der Flucht vor dem Clown verletzt. Das Mitführen und Drohen von und mit Waffen erfordert ein Einschreiten der Polizei und ist kein Spass. So sollten sich die "Gruselclowns" bewusst machen, dass sie schnell Ziel eines polizeilichen Einsatzes werden können.

