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Todescrash von Seon - Anklage wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung

Staatsanwaltschaft Aargau

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In der Nacht auf den 2. November 2014 verursachte ein 31-jähriger Autofahrer bei Seon eine Frontalkollision, die zwei Tote und zwei Schwerverletzte forderte. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat nun gegen den Beschuldigten Anklage erhoben. Sie wirft ihm unter anderem mehrfache...

In den frühen Morgenstunden des 2. Novembers 2014 ereignete sich ausserorts zwischen Seon und Schafisheim ein schwerer Verkehrsunfall, an dem zwei Autos beteiligt waren. Dabei kamen der Lenker des korrekt fahrenden Autos sowie eine Mitfahrerin ums Leben. Ein weiterer Mitfahrer und eine weitere Mitfahrerin wurden bei der Frontalkollision schwer verletzt. Auch der Unfallverursacher verletzte sich.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, trotz dichten Nebels und einer Sichtweite von lediglich rund 150 Metern und trotz Sicherheitslinie zwei vor ihm fahrende Autos vor einer Rechtskurve überholt zu haben und danach mit stark übersetzter Geschwindigkeit frontal in das korrekt entgegenkommende Fahrzeug geprallt zu sein.

Kollision mit mindestens 133 km/h verursacht

Zur Klärung des Unfallhergangs hatte die Staatsanwaltschaft ein verkehrstechnisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten hat gezeigt, dass der Beschuldigte bei der Kollision mit mindestens 133 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs war. Die Auswertung der Blutprobe ergab, dass der Beschuldigte Alkohol konsumiert hatte. Die Blutalkoholkonzentration lag jedoch unter den strafrechtlich relevanten 0,5 Promillen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte durch sein Verhalten den Tod und die schweren Körperverletzungen der Personen im korrekt entgegenkommenden Fahrzeug bewusst in Kauf genommen. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Lenzburg hängig.

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