Tödlicher Listerienbefall - 10 der 34 erkrankten Personen gestorben - Strafverfahren gegen Käserei im Kanton Schwyz eröffnet
Tödlicher Listerienbefall - 10 der 34 erkrankten Personen gestorben - Strafverfahren gegen Käserei im Kanton Schwyz eröffnet
27.08.2020 | 06:38
Staatsanwaltschaft Innerschwyz
(Symbolbild) (Bildquelle: paulsteuber (CC0))
Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat im Zusammenhang mit dem Listerienbefall in Produkten einer inzwischen geschlossenen Käserei ein Strafverfahren eröffnet. Sie untersucht wegen Verdachts auf mehrfache fahrlässige Tötung, mehrfache fahrlässige Körperverletzung sowie Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Am 17. Juli 2020 hat der Kantonschemiker der Urkantone bei der Staatsanwaltschaft
Innerschwyz eine Strafanzeige eingereicht gegen den Betriebsinhaber einer Käserei wegen
Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit
und Veterinärwesen BLV hatte bereits im Mai 2020 eine öffentliche Warnung erlassen und
empfohlen, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren.
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Gemäss der Strafanzeige seien seit 2018 mutmasslich 34 Erkrankungen auf denselben
Listerien-Stamm zurückzuführen, wie er im Brie der Käserei nachgewiesen werden konnte.
Dies hätten Analysen im Auftrag des Bundes ergeben. Zehn der 34 erkrankten Personen
seien gemäss der Strafanzeige verstorben.
Strafverfahren eröffnet: Vorwürfe werden sorgfältig untersucht
Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat daher ein Strafverfahren eröffnet gegen den
Betriebsinhaber der Käserei. Sie untersucht, ob der Betriebsinhaber verantwortlich ist für die
Erkrankungen und gegen das Lebensmittelgesetz verstossen hat. Die Staatsanwaltschaft
wird den Sachverhalt in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Schwyz sorgfältig klären
und nach Abschluss der Untersuchung wieder kommunizieren. Für den beschuldigten
Betriebsinhaber gilt die Unschuldsvermutung. Die Käserei ist inzwischen geschlossen.


