Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat gegen den Mann, der in der Nacht auf den 1. Juni 2014 zwischen Lenzburg und Dintikon einen Velofahrer angefahren und tödlich verletzt hatte, Anklage wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Delikte erhoben. Sie beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von...
Der inzwischen 29-jährige Beschuldigte fuhr mit seinem Auto auf der Bünztalstrasse von Lenzburg Richtung Dintikon, als es zum folgenschweren Unfall kam: Er übersah einen am rechten Strassenrand fahrenden Velofahrer und erfasste diesen mit voller Wucht. Durch den Zusammenprall erlitt der 28-jährige Velofahrer ein schweres Polytrauma, an dessen Folgen er noch am Unfallort verstarb.
Der Beschuldigte fuhr weiter, ohne sich um das Opfer zu kümmern und ohne die Polizei zu benachrichtigen. Später gab er an, er sei der Überzeugung gewesen, dass er mit einem Reh zusammengeprallt sei. Er sei weitergefahren, weil er nichts auf der Fahrbahn habe liegen sehen. Den vermeintlichen Zusammenprall mit einem Reh meldete der Beschuldigte der Polizei erst gegen Mittag des 1. Juni 2014.
Unfall unter Cannabis-Einfluss verursacht
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wirft dem Beschuldigten vor, durch sein Verhalten gleich mehrere Straftatbestände erfüllt zu haben: Neben fahrlässiger Tötung unter anderem Führerflucht, versuchte eventualvorsätzliche Vereitelung einer Blut- und Atemalkoholprobe sowie Führen eines Motorfahrzeuges unter Einfluss von Betäubungsmitteln.
Die von der Staatsanwaltschaft nachträglich angeordnete Blutund Urinprobe ergab, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls unter Cannabis-Einfluss gestanden hatte. Ob auch Alkohol im Spiel gewesen war, konnte viele Stunden nach dem Unfall nicht mehr festgestellt werden.
Die Staatsanwaltschaft beantragt beim zuständigen Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von 19 Monaten und 9'000 Franken Busse. Die Anklage ist am Bezirksgericht Lenzburg hängig.
Der Beschuldigte fuhr weiter, ohne sich um das Opfer zu kümmern und ohne die Polizei zu benachrichtigen. Später gab er an, er sei der Überzeugung gewesen, dass er mit einem Reh zusammengeprallt sei. Er sei weitergefahren, weil er nichts auf der Fahrbahn habe liegen sehen. Den vermeintlichen Zusammenprall mit einem Reh meldete der Beschuldigte der Polizei erst gegen Mittag des 1. Juni 2014.
Unfall unter Cannabis-Einfluss verursacht
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau wirft dem Beschuldigten vor, durch sein Verhalten gleich mehrere Straftatbestände erfüllt zu haben: Neben fahrlässiger Tötung unter anderem Führerflucht, versuchte eventualvorsätzliche Vereitelung einer Blut- und Atemalkoholprobe sowie Führen eines Motorfahrzeuges unter Einfluss von Betäubungsmitteln.
Die von der Staatsanwaltschaft nachträglich angeordnete Blutund Urinprobe ergab, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls unter Cannabis-Einfluss gestanden hatte. Ob auch Alkohol im Spiel gewesen war, konnte viele Stunden nach dem Unfall nicht mehr festgestellt werden.
Die Staatsanwaltschaft beantragt beim zuständigen Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von 19 Monaten und 9'000 Franken Busse. Die Anklage ist am Bezirksgericht Lenzburg hängig.

