Aargau

Tötungsdelikt Bruggerberg AG - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes

Anklage im Fall des Tötungsdelikts am Bruggerberg AG. (Symbolbild)
Anklage im Fall des Tötungsdelikts am Bruggerberg AG. (Symbolbild) (Bildquelle: Activedia (CC0))

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat im Zusammenhang mit dem Leichenfund am Bruggerberg vom April 2020 gegen einen heute 22-jährigen Schweizer Anklage unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes erhoben. Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, einen jungen Mann aus dem Kanton Zürich, mit welchem er freundschaftlich verbunden war, am 7. April 2019 unter dem Vorwand einer Mutprobe in einer Höhle am Bruggerberg eingesperrt und den Höhleneingang verschüttet zu haben. In der Folge verstarb das hilflose Opfer an Unterkühlung und wurde erst knapp ein Jahr später zufällig von Passanten gefunden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, den Tod des jungen Mannes aus niedrigen Beweggründen absichtlich herbeigeführt und dabei besonders grausam gehandelt zu haben, weshalb sie Anklage wegen Mordes erhoben hat.

Weiter lautet der Anklagevorwurf, dass der Beschuldigte bereits am 31. März 2019, anlässlich einer gemeinsamen Wanderung im Tessin, einen Mordversuch auf das spätere Opfer verübt haben soll. Konkret soll der Beschuldigte den jungen Zürcher auf einem Berggrat in Tötungsabsicht so geschubst haben, dass er einen Steilhang hinunterstürzte und nur durch Glück mit leichten Verletzungen überlebte.

Langjährige Freiheitsstrafe beantragt

Der Beschuldigte ist betreffend die Tötung geständig. Zum weiteren Aussageverhalten und zum detaillierten Motiv äussert sich die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung.

Dem Beschuldigten werden zudem minderschwere Delikte, namentlich mehrfacher, teilweise versuchter, Diebstahl und Hausfriedensbruch vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 4 Monaten sowie die Anordnung einer stationären Massnahme für den Beschuldigten. Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Oberstaatsanwaltschaft Aargau