Tötungsdelikt Hägglingen AG - 3-jähriges Mädchen getötet - Eltern und Grossmutter kommen vor Gericht
Tötungsdelikt Hägglingen AG - 3-jähriges Mädchen getötet - Eltern und Grossmutter kommen vor Gericht
04.10.2023 | 07:10
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Symbolbild (Bildquelle: Polizeiticker)
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat gegen die Eltern und die Grossmutter eines 3-jährigen Mädchens Anklage wegen Mordes resp. Gehilfenschaft zum Mord erhoben. Sie wirft ihnen vor, im Mai 2020 im Haushalt der Eltern in Hägglingen ihre damals 3 Jahre alte Tochter getötet zu haben. Die Anklagen wurden an das Bezirksgericht Bremgarten überwiesen.
Am frühen Morgen des 7. Mai 2020 informierten Eltern aus
Hägglingen die kantonale Notrufzentrale, dass sie ihre
3 Jahre alte Tochter leblos im Kinderbett vorgefunden hätten. Vor Ort eingetroffen, konnten die ausgerückten Einsatzkräfte nur noch den Tod des Mädchens bestätigen.
Da die äusseren Anzeichen des verstorbenen Kindes die
Todesursache nicht aufzeigten und auch um Dritteinwirkungen ausschliessen zu können, liess die Staatsanwaltschaft
noch gleichentags eine Obduktion ausführen. Bei der dabei
beinhalteten toxikologischen Untersuchung fanden die Spezialisten des rechtsmedizinischen Instituts in Aarau MDMA
(Ecstasy) im Blutkreislauf des Opfers. Als Todesursache
konnte ein herbeigeführter Sauerstoffmangel ermittelt werden.
Aufgrund der Beweislage beantragte die Staatsanwaltschaft
Muri-Bremgarten Untersuchungshaft in Zusammenhang mit
dem dringenden Tatverdacht der Tötung sowohl für die Eltern, wie auch für die Grossmutter des Mädchens. Bei den
aus Deutschland stammenden Beschuldigten handelt es
sich um die 31-jährige Mutter, den 33-jährigen Kindsvater
sowie die 52 Jahre alte Grossmutter. Im Verlauf der intensiven Untersuchung konnten schliesslich alle drei beschuldigten Personen - zum Teil mit Auflagen - wieder aus der Haft
entlassen werden.
Gemäss den medizinischen Vorakten über das verstorbene
Kind, war es wegen einer zerebralen Erkrankung mit hoher
Wahrscheinlichkeit zeitlebens auf intensive Pflege und
Rundumbetreuung angewiesen.
Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaften brachten ans
Licht, dass die Eltern bereits in den Monaten zuvor versucht
hatten, das Mädchen mit betäubenden Substanzen zu töten.
Die Staatsanwaltschaft fordert je 18 Jahre Freiheitsstrafe
und 15 Jahre Landesverweis wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes für die Mutter und den Kindsvater
sowie 5 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis
für die Grossmutter des verstorbenen Kindes wegen deren
Gehilfenschaft bei der schlussendlich vollendeten Tat.
Weitere Angaben zum Tatvorgehen macht die Staatsanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlungen. Die Anklagen
sind am Bezirksgericht Bremgarten hängig. Bis zu einer
rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Polizeinachricht: Staatsanwaltschaft Aargau


