Ein Mann aus Toggenburg SG bedrohte Kühe mit einem geladenen Revolver, weil diese zu nah an seinem Grundstück grasten. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Der Richter zeigte keinerlei Verständnis für das unangemessene Verhalten des Toggenburgers. Die Begründung, dass sein Garten sehr aufwändig zu pflegen sei, rechtfertige in keiner Form die Verwendung einer Schusswaffe. Auch die Tatsache, dass die Kühe sich schon des Öfteren am Garten des Angeklagten bedient hatten wirkte sich nicht strafmildernd aus.
Im Gegensatz zu den Kühen, denen die Bedeutung eines Revolvers ja gar nicht bewusst war, fühlte sie deren Besitzer durchaus bedroht. Demnach war der Gebrauch der Waffe dem Gericht nach völlig ungeeignet.
Der Revolverheld wurde schliesslich wegen Drohung und Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 350 Franken verurteilt.
Artikelfoto: DominikSchraudolf (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)
