Der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten, am 17. Januar Hildegard Enz Rivola getötet zu haben, hat sich erhärtet. Das Zwangsmassnahmengericht hat die Untersuchungshaft für den 28-jährigen Kroaten um sechs Monate verlängert. Der Beschuldigte bestreitet den Tatvorwurf.
Das Zwangsmassnahmengericht ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gefolgt und hat die Verlängerung der Untersuchungshaft um sechs Monate angeordnet.
Der Beschuldigte wurde seit seiner Verhaftung Mitte Februar
mehrmals von der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei befragt. Er bestreitet den Tatvorwurf.
Der dringende Tatverdacht gegen den 28-jährigen Kroaten
konnte in der Zwischenzeit erhärtet werden. Die mutmassliche Tatwaffe wurde beim Beschuldigten sichergestellt. Über
das Aussageverhalten des Beschuldigten und die bisher erhobenen Beweismittel gibt die Staatsanwaltschaft aufgrund
des laufenden Verfahrens keine weitere Auskunft. Hintergrund und Hergang der Tat sind nach wie vor Gegenstand
der laufenden Ermittlungen.
Psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben
Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dies wird einige Zeit in
Anspruch nehmen. Wann es zum Abschluss des Verfahrens
kommt, kann die Staatsanwaltschaft noch nicht abschätzen.
Sie wird den Abschluss des Verfahrens jedoch zu gegebenem Zeitpunkt aktiv kommunizieren. Es gilt die Unschuldsvermutung.


