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Tötungsdelikt Aarau - Tatverdacht hat sich erhärtet

Oberstaatsanwaltschaft Aargau

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Tötungsdelikt Aarau - Tatverdacht hat sich erhärtet
Hildegard Enz Rivola mit ihrem Hund (Bildquelle: Oberstaatsanwaltschaft Aargau)

Der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten, am 17. Januar Hildegard Enz Rivola getötet zu haben, hat sich erhärtet. Das Zwangsmassnahmengericht hat die Untersuchungshaft für den 28-jährigen Kroaten um sechs Monate verlängert. Der Beschuldigte bestreitet den Tatvorwurf.

Das Zwangsmassnahmengericht ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gefolgt und hat die Verlängerung der Untersuchungshaft um sechs Monate angeordnet. Der Beschuldigte wurde seit seiner Verhaftung Mitte Februar mehrmals von der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei befragt. Er bestreitet den Tatvorwurf.
Der dringende Tatverdacht gegen den 28-jährigen Kroaten konnte in der Zwischenzeit erhärtet werden. Die mutmassliche Tatwaffe wurde beim Beschuldigten sichergestellt. Über das Aussageverhalten des Beschuldigten und die bisher erhobenen Beweismittel gibt die Staatsanwaltschaft aufgrund des laufenden Verfahrens keine weitere Auskunft. Hintergrund und Hergang der Tat sind nach wie vor Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Wann es zum Abschluss des Verfahrens kommt, kann die Staatsanwaltschaft noch nicht abschätzen. Sie wird den Abschluss des Verfahrens jedoch zu gegebenem Zeitpunkt aktiv kommunizieren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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