Tötungsdelikt in Stansstad NW - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage - 80-Jähriger aktuell auf freiem Fuss
Staatsanwaltschaft Nidwalden
Die Staatsanwaltschaft Nidwalden hat gegen einen 80-jährigen Mann Anklage wegen vorsätzlicher Tötung erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, nach einem Streit seine Ehefrau am gemeinsamen Wohnort erschossen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den zum Tatzeitpunkt 77-jährigen Mann, am
Abend des 19. Januar 2018 nach einer Auseinandersetzung seine 73-jährige Ehefrau
in der gemeinsamen Wohnung in Stansstad NW mit einer Waffe vorsätzlich erschossen zu haben.
Der Mann hatte nach der Tat die Polizei informiert und sich festnehmen
lassen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schweizer zudem Widerhandlung gegen das
Strassenverkehrsgesetz vor.
Nach Abschluss der umfangreichen Untersuchungen hat
die Staatsanwaltschaft nun Anklage beim Kantonsgericht Nidwalden erhoben. Darin
beantragt sie eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren sowie eine Geldstrafe.
Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf der vorsätzlichen Tötung. Er macht geltend,
er habe seine Frau versehentlich erschossen.
Die Anklage ist beim Kantonsgericht Nidwalden hängig. Der Beschuldigte befindet sich
seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft auf freiem Fuss. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Neben Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft waren auch das Institut für Rechtsmedizin Zürich sowie das Forensische Institut Zürich an den Ermittlungen beteiligt.


