Beim mutmasslichen Täter des Tötungsdelikts in Tramelan/BE handelt es sich um einen heute 19-jährigen jungen Erwachsenen, mit welchem die Jugendanwaltschaft des Kantons Bern, Dienststelle Berner Jura-Seeland bereits seit 2015 befasst ist. Er leidet unter einer psychischen Erkrankung und befand sich gestützt auf ein Urteil des Jugendgerichts des Kantons Bern in einer geschlossenen Unterbringung nach Jugendstrafrecht. Die Jugendanwaltschaft ist neben der Durchführung der Strafuntersuchung auch für den Vollzug der Entscheide zuständig und arbeitet eng mit spezialisierten Behörden und Institutionen zusammen.
Im Rahmen der Massnahmenplanung befand sich der Jugendliche in einer Institution im Kanton Neuenburg, welche auf unterschiedliche psychische Störungen und Behinderungen auf verschiedenen Niveaus spezialisiert ist und die den geschlossenen Vollzug sicherstellen kann.
Gegenstand der laufenden Untersuchungen sind einerseits die Gewaltdelikte in Tramelan durch die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland und andererseits die umfassende Prüfung der Durchführung der psychiatrisch indizierten Vollzugsöffnung und damit auch der Bedingungen und Auflagen des für den 22./23. September 2018 gewährten Familienbesuches durch die Generalstaatsanwaltschaft.