Die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte führt seit Dezember 2017 gegen zwei ehemalige Verwaltungsratsmitglieder der Aduno Holding AG und drei Personen aus deren beruflichen Umfeld ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (vgl. Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft vom 28. Februar 2018). Die beiden beschuldigten ehemaligen Verwaltungsräte befinden sich seit dem 27. Februar 2018 in Haft.
Im Rahmen der intensiven Ermittlungen der Staatsanwaltschaft III und der Kantonspolizei ergab sich der Verdacht auf mögliche weitere strafrechtlich relevante Transaktionen der beiden Hauptbeschuldigten im Zusammenhang mit Akquisitionen der Aduno Holding AG bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften.
Die Staatsanwaltschaft III führte zur Klärung der neuen Vorwürfe diverse Hausdurchsuchungen an Wohn- und Geschäftsadressen von zwei in die Transaktionen involvierten Personen durch. Gegen diese beiden Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Gehilfenschaft zur ungetreuen Geschäftsbesorgung eröffnet. Sie wurden nach der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme wieder auf freien Fuss gesetzt.
Weitere Ermittlungen
In den neuen Verfahrenskomplexen stehen noch weitere Ermittlungen an. Die Staatsanwaltschaft III hat deshalb Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft gestellt. Das Zwangsmassnahmengericht hat mit Datum vom 15. Mai 2018 die Untersuchungshaft der beiden ehemaligen Verwaltungsratsmitglieder verlängert.
Weitere Auskünfte werden aus Rücksicht auf das laufende Strafverfahren derzeit nicht erteilt. Die Staatsanwaltschaft wird im gegebenen Zeitpunkt die Medien von sich aus wieder aktiv informieren.
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