Heute konnte glücklicherweise ein grösserer Waldbrand in Appenzell durch schnelles und richtiges Handeln eines Sennen und der Feuerwehr verhindert werden. Mit dem morgigen 1. August steht uns jedoch ein Risikotag bevor. Wir hoffen, dass die Bevölkerung die Warnungen und Verbote Ernst nimmt und sich an die Vorgaben hält. Wir zeigen Ihnen die Übersicht der aktuellen Lage:
Absolutes Feuerverbot im Freien gilt in den Kantonen:
- Aargau: Report
- Appenzell Innerrhoden: Report
- Appenzell Ausserrhoden: Report
- Basel-Land: Report
- Glarus: Report
- Graubünden (teilweise): Report
- Luzern: Report
- Nidwalden: Report
- Obwalden: Report
- Schwyz: Report
- Solothurn: Report
- St. Gallen: Report
- Tessin: Report
- Thurgau: Report
- Wallis: Report
- Zug: Report
- Fürstentum Liechtenstein: Report
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt in den Kantonen:
- Basel-Stadt: Report
- Bern: (Report
- Freiburg: Report
- Jura: Report
- Schaffhausen: Report
- Waadt: Report
- Zürich: Report
Mahnung zum sorgfältigen Umgang mit Feuer im Wald und Waldesnähe (Stufe 3) gilt in den Kantonen:
- Neuenburg: Report
- Genf
Massnahmen-Karte
Wichtige Hinweise
- Bräteln im Wald ist ab der aktuell fast überall vorherrschenden zweithöchsten Gefahrenstufe 4 auch in Feuerstellen verboten.
- Im Siedlungsgebiet ist die Verwendung von Kohlegrills ab Gefahrenstufe 5 (absolutes Feuerverbot) überall verboten. Bei Gefahrenstufe 4 ist dies noch erlaubt. Halten Sie genügend Abstand zu Brennbarem in Ihrer Umgebung. Achten Sie auch beim Kohlegrill bei Wind auf einen möglichen Funkenflug und löschen Sie, wenn nötig das Feuer.
- Himmelslaternen führen immer wieder zu Bränden und sind mancherorts ganz verboten. Windverhältnisse und Topographie sind bei jeder Wetterlage und jedem Trockenheitsgrad zu beachten.
- Brennende Zigaretten, Streichölzer und andere Raucherwaren nie sorglos wegwerfen.
- Feuerwerk: Ab Gefahrenstufe 3 (erhebliche Gefahr) ist auch das Abrennen von Kleinfeuerwerk (Vulkane, etc.) im und um den Wald verboten.