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Übergangsfrist für Autobahn-Vignette 2017 läuft ab

Kantonspolizei Basel-Stadt

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Wer auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz unterwegs ist, benötigt eine Autobahn-Vignette. Nach der einmonatigen Übergangsfrist ist ab dem kommenden Mittwoch, 1. Februar, nur noch die neue Vignette 2017 gültig.

Die Vignette muss aufgeklebt sein. Lose mitgeführte Vignetten sind ungültig. Wie gewohnt kann die Vignette bei Tankstellen und Garagen, an Postschaltern, bei Strassenverkehrsämtern oder Zollstellen bezogen werden. Die verfallenen Vignetten sollen von der Frontscheibe entfernt werden, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.

Kategorien:

Verkehr

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