Kantone

Unbekannte verteilen in Visp VS Flyer mit rechtsextremem und rassistischem Inhalt

In der Nacht vom Sonntag auf Montag hat eineunbekannte Täterschaft in Visp Flyer mit rechtsextremem und rassistischem Inhaltverteilt.

Unbekannte verteilten hauptsächlich innerorts Visp, entlang der Kantonsstrasse, der Balfrinstrasse und im Kleegärtenquartier Flyer mit rassistischem Hintergrund. Die Kantonspolizei klärt nun ab, ob das in Umlauf bringen dieser Flyer einen Tatstrafbestand gemäss Artikel 261 bis, des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) Strafnorm gegen Rassendiskriminierung und Art. 171 c des Schweizerischen Militärgesetzbuches (MStG) Rassendiskriminierung darstellt. Die Strafnorm gegen Rassendiskriminierung schützt die Würde und den Wert des Menschen und stellen Handlungen unter Strafe, mit denen Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder wegen ihres ethnisch-kulturellen Hintergrundes explizit oder implizit das gleichberechtigte Dasein abgesprochen oder ihnen gar das Existenzrecht verweigert wird. Die Handlungen sind aber nur dann verboten, wenn sie in der Öffentlichkeit begangen werden, d.h. unter den anwesenden Personen keine persönliche Beziehung bzw. Vertrauensverhältnis besteht. Der genaue Wortlaut der Strafnorm lautet wie folgt:

• Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,
• Wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,
• Wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt, wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht.

Zeugenaufruf

Die Kantonspolizei Wallis bittet, alle Personen bei sachdienlichen Hinweisen sich direkt bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Wallis in Sitten, Tel. 027 326 56 56 oder beim Polizeiposten Visp zu melden.