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Ungelöst – Der Kristallhöhlenmord von Oberriet SG

22.02.2026 | 14:00

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ungelöst – Der Kristallhöhlenmord von Oberriet SG

Das letzte bekannte Foto von Brigitte Meier und Karin Gattiker - aufgenommen am 29. Juli 1982 (Bildquelle: Privat)

Zwei Freundinnen brechen im Sommer 1982 zu einer Velotour durchs Appenzellerland auf. Wenige Tage später verschwinden sie spurlos. Neun Wochen danach werden ihre Leichen nahe der Kristallhöhle bei Kobelwald gefunden.

Am 31. Juli 1982 verschwanden die beiden Goldacher Mädchen Brigitte Meier (17) und Karin Gattiker (15) an einer unscheinbaren Strassenverzweigung im Weiler Kobelwies im St. Galler Rheintal.
Was als sommerliche Velotour durch das Appenzellerland begonnen hatte, endete in einem der rätselhaftesten Doppelmorde der Schweizer Kriminalgeschichte.

Die letzte Sichtung

Die beiden Freundinnen waren am 29. Juli 1982 von Goldach aufgebrochen. Am Mittag besuchten sie Karins Grossmutter in Herisau. Dort erzählten sie beiläufig, dass ein Mann kurz zuvor ein Foto von ihnen gemacht habe.
Zwei Nächte verbrachten sie in der Jugendherberge in Schwende AI. Am Samstagmorgen, 31. Juli, traten sie die Rückfahrt an. Am frühen Nachmittag sollten sie wieder zuhause eintreffen.
Kurz vor 12 Uhr mittags wurden sie letztmals gesehen, mitten auf einer Strassenverzweigung in Kobelwies, rund 30 Kilometer von Goldach entfernt. Eine Familie, die vorbeifuhr, wunderte sich, dass die Mädchen mit ihren Velos mitten auf der Kreuzung standen. Vielleicht wussten sie nicht genau, welchen Weg sie nehmen sollten.
Am Abend passierte dieselbe Familie die Kreuzung erneut. Diesmal standen die Velos wenige Meter abseits. Von den Mädchen fehlte jede Spur.
Noch am selben Abend wurden sie als vermisst gemeldet.
Ungelöst – Der Kristallhöhlenmord von Oberriet SG

Eingang zur Kristallhöhle im Jahr 2019 (Bildquelle: Jonas Haller / CC BY-SA 4.0)

Die Suche und die grausame Entdeckung

Wochenlang durchkämmten Polizei, Feuerwehr, Armee und freiwillige Helfer das Gebiet. Helikopter kreisten, Taucher suchten im nahegelegenen Gewässer «Wichenstein». Auch die als Ausflugsziel bekannte Kristallhöhle bei Kobelwald wurde abgesucht, ohne Ergebnis.
Am 2. Oktober 1982, neun Wochen nach dem Verschwinden, fand ein Mann aus Herisau unter einer Felsplatte nahe der Kristallhöhle eine stark verweste Leiche. Es war Brigitte Meier.
Einen Tag später wurde auch Karin Gattiker tot aufgefunden, nur wenige Meter entfernt, in einer Halbhöhle im steil abfallenden Gelände.
Die Leichen waren grösstenteils bekleidet. Es gab keine Hinweise auf ein Sexualdelikt. Doch die abgelegenen Fundorte liessen für die Ermittler keinen Zweifel: Es musste sich um ein Kapitalverbrechen handeln.

Ein Täter mit Ortskenntnis?

Die Verstecke waren für normale Spaziergänger kaum zugänglich. Die Polizei ging früh davon aus, dass die Täterschaft ortskundig gewesen sein musste.
Im Laufe der Jahre gerieten mehrere Personen unter Verdacht, darunter drei Höhlenwarte, ein Architekt aus Kobelwald und ein vorbestrafter Sexualtäter aus der Region. Beweise gegen sie konnten jedoch nie erbracht werden.
Ein Kriminalbeamter wurde später suspendiert, weil er vertrauliche Ermittlungsberichte weitergegeben hatte.
Anfang der 1990er-Jahre wurden die aktiven Ermittlungen praktisch eingestellt.
Ungelöst – Der Kristallhöhlenmord von Oberriet SG

Übersichtskarte: Goldach (Wohnort) und Oberriet/Kobelwies (letzte Sichtung und Fundort nahe der Kristallhöhle) (Bildquelle: OpenStreetMap-Mitwirkende)

Verjährt, aber nicht vergessen

Nach damals geltendem Schweizer Recht verjähren Kapitalverbrechen nach 30 Jahren. Ende Juli 2012 wurde der Fall offiziell ad acta gelegt.
Doch das Verbrechen verschwand nie aus dem kollektiven Gedächtnis der Region.
Ab 2002 veröffentlichte der St. Galler Thomas Benz Leserbriefe, um an den Fall zu erinnern. Bücher, Reportagen und mediale Serien griffen den Kristallhöhlen-Mord erneut auf. Die Autoren Walter Hauser und Axel Petermann beschäftigten sich intensiv mit dem Fall und widersprachen später öffentlich der Theorie eines Goldacher Lehrers als Täter.
Petermann betonte: Wer die Mädchen in diesem felsigen Gelände versteckte, musste das Gebiet «wie seine Westentasche» gekannt haben. Möglicherweise sei mehr als eine Person beteiligt gewesen.

Debatte um die Verjährung

Der Fall der beiden Goldacher Mädchen wurde auch zum Auslöser einer politischen Diskussion. Nach geltendem Recht verjähren in der Schweiz Straftaten, die mit lebenslanger Haft bedroht sind, nach 30 Jahren.
Der St. Galler Kantonsrat lud daraufhin die Bundesversammlung ein, das Strafgesetzbuch anzupassen: Verbrechen, auf die lebenslange Freiheitsstrafe steht, sollen künftig unverjährbar sein.
Bislang kennt das Schweizer Recht die Unverjährbarkeit nur für besonders schwere Delikte wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, qualifizierte terroristische Straftaten sowie, seit 2008, für sexuelle und pornografische Straftaten an Kindern.
Befürworter der Änderung verweisen auf die rasante Entwicklung der Forensik. Moderne DNA-Analysen und neue kriminaltechnische Methoden ermöglichen es heute, auch Jahrzehnte alte Verbrechen aufzuklären. Die bestehende Verjährungsfrist könne solche Ermittlungen faktisch ausbremsen. Eine Anpassung des Strafgesetzbuches würde nicht nur neue Möglichkeiten eröffnen, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz stärken.
Ob Mord in Zukunft in der Schweiz generell unverjährbar sein wird, ist jedoch noch nicht endgültig entschieden.

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