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Ungenügender Schutz - Atemschutzmaske mit Bezeichnung «KN95 MASK folding respirator» zurückgerufen

bfu

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Ungenügender Schutz - Atemschutzmaske mit Bezeichnung «KN95 MASK folding respirator» zurückgerufen
Betroffene Kunden können die Masken gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben (Bildquelle: bfu)

In Zusammenarbeit mit der BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung, ruft die Solupro GmbH eine Atemschutzmaske mit Bezeichnung «KN95 MASK folding respirator» wegen ungenügender Schutzwirkung zurück. Es gibt eine Gesundheitsgefährdung. Die betroffenen Masken wurden von der Solupro GmbH, der Mistel Apotheke in Hombrechtikon, der Dr. Andres Apotheke Stadelhofen in Zürich sowie über www.apothekestadelhofen.ch verkauft. Betroffene Kunden können die Masken gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?
Aufgrund einer ungenügenden und falsch deklarierten Schutzwirkung besteht für die Verwenderinnen und Verwender das Risiko, gegen irreversible Gesundheitsschäden ungenügend geschützt zu sein.
Welche Produkte sind betroffen?
Vom Produktrückruf betroffen ist die Atemschutzmaske mit Bezeichnung «KN95 Mask folding respirator»: vgl. das beiliegende Bild des betroffenen Produkts.
Die betroffenen Masken wurden von der Solupro GmbH, der Mistel Apotheke in 8634 Hombrechtikon, von der Dr. Andres Apotheke Stadelhofen in 8001 Zürich und über www.apothekestadelhofen.ch verkauft.
Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Betroffene Kunden sind gebeten, die betroffenen Atemschutzmasken nicht mehr zu verwenden. Sie können am Verkaufsort gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.

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