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Unterseen BE - Einzelrichterin spricht Ex-Waffenhändler schuldig

P.D.

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Nach der Grossaktion in seinem Haus hatte der Ex-Waffenhändler von Unterseen BE einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft angefochten, doch es hat nichts gebracht. Am Donnerstag bestätigte eine Thuner Einzelrichterin die Schuldsprüche gegen den Mann zu zwei Dritteln.

Schuldspruch wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz! Die Thuner Gerichtspräsidentin Eveline Salzmann sprach den ehemaligen Waffenhändler von Untersee ebenso schuldig wie zuvor eine Thuner Staatsanwältin. Erschwerend hinzu kommt eine mehrfach begangene Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.
Als wäre das nicht schon genug, hat sich der Mann zudem auch noch der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gemacht. Dies teilte Salzmann am Donnerstagabend nach dem eintägigen Prozess mit. Hintergrund: Der Beschuldigte wollte im Jahr 2014 nur einen anstatt zwei Polizisten in sein Haus lassen.
Salzmann liess eigenen Aussagen zufolge ein Drittel der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft fallen. Trotzdem steht der 71-Jährige jetzt noch schlechter da als vor der Verhandlung vor Gericht.
Salzmann "korrigiert" Strafe nach oben
Von der Staatsanwältin bekam der Ex-Waffenhändler eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 70 Franken (insgesamt 6'300 Franken) aufgebrummt. Des Weiteren kam eine sogenannte Verbindungsbusse von 1'400 Franken und eine Busse von 600 Franken hinzu.
Die Strafe von Eveline Salzmann lautet nun: bedingte Geldstrafe von 64 Tagessätzen zu 220 Franken (insgesamt 14'080 Franken). Das Urteil wurde derart in die Höhe "korrigiert", weil der Mann vermögend ist. Er besitzt seit 1999 keine Waffenhandelsbewilligung mehr und ist folglich eine gewöhnliche Privatperson. Auch zu dieser bedingten Geldstrafe kommt eine Verbindungsbusse sowie eine weitere Busse hinzu. Diesmal in Höhe von 3'520 respektive 520 Franken.
Direkt nach der Urteilsverkündigung teilte der Mann mit, dass er das Urteil an das Bernische Obergericht weiterziehen wird. 
Artikelfoto: succo (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)

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