Uvrier VS - Gericht verurteilt Autofahrer, der einen 22-Jährigen überfahren und getötet hat
Kantonspolizei Wallis
Am 5. Februar 2016 gegen 00:50 Uhr, ereignete sich auf der Route d’Italie in Uvrier ein Verkehrsunfall, bei welchem ein junger Mann (22), wohnhaft im Mittelwallis, sein Leben verlor. Nach Abschluss der unverzüglich eingeleiteten Strafuntersuchung, wurde der Täter nun von der Staatsanwaltschaft verurteilt.
Das Strafverfahren, in welchem mehrere Expertisen, technische, toxikologische
und forensische, in Auftrag gegeben werden mussten, ergab, dass der junge
Mann zum Unfallzeitpunkt stark alkoholisiert auf der Route d’Italie lag.
Dabei
wurde er von einem Fahrzeug, welches von Sitten in Richtung St-Leonard
unterwegs war, überrollt. Die Strafuntersuchung ergab, dass das Fahrzeug mit
einer zulässigen Mindestgeschwindigkeit von 70km/Std. bei schwierigen
Sichtverhältnissen (Nacht, Nieselregen und leichter Nebel) unterwegs war.
Auch
durch ein versuchtes Ausweichmanöver konnte der Fahrer die Kollision nicht
vermeiden. Durch den Zusammenstoss erlitt der am bodenliegende junge Mann
schwerste Verletzungen, denen er noch am Unfallort erlag.
Der Fahrer des
Unfallfahrzeuges hielt nach dem Aufprall nicht an und fuhr umgehend nach
Hause, um jedoch einige Minuten später an den Unfallort zurückzukehren und sich
spontan bei den in der Zwischenzeit eingetroffenen Polizisten zu stellen.
Mit Strafbefehl vom 10. Dezember 2019 hat die Staatsanwaltschaft die
Strafuntersuchung abgeschlossen und den Fahrer der fahrlässigen Tötung, der
Vereitelung der Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und des
pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall schuldig gesprochen.
Er wurde zu einer
bedingten Geldstrafe von 180 Tagen mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu
einer Busse von CHF 4'500.-- verurteilt.
Bezüglich des Fahrens in angetrunkenem
Zustand wurde der Fahrer freigesprochen. Die zivilen Ansprüche der Privatkläger
wurden auf den zivilen Rechtsweg verwiesen.
Keine der Parteien hat gegen den Strafbefehl vom 10. Dezember 2019 Einsprache
erhoben, weshalb er in Rechtskraft erwachsen ist.


