Die Verkehrsprävention der Kantonspolizei Basel-Stadt hat aufgrund der dunklen Jahreszeit in den vergangenen zwei Wochen ihre traditionellen Velokontrollen rund um Riehener Schulhäuser durchgeführt. 42 der 218 geprüften Velos wiesen technische Mängel auf. An der Kontrolle beteiligten sich neben den...
Die Verkehrsprävention der Kantonspolizei Basel-Stadt hat aufgrund der dunklen Jahreszeit in den vergangenen zwei Wochen ihre traditionellen Velokontrollen rund um Riehener Schulhäuser durchgeführt. 42 der 218 geprüften Velos wiesen technische Mängel auf. An der Kontrolle beteiligten sich neben den Spezialisten der Verkehrsprävention auch Polizistinnen und Polizisten der Polizeiwache Riehen und Mitarbeitende der Schulen Burgstrasse, Hinter Gärten und Wasserstelzen.
Die Kontrollen fanden jeweils kurz vor Schulbeginn zwischen 7 und 8 Uhr statt. Vor Ort wurden die Fahrräder der Kinder und Jugendlichen auf die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen geprüft. 37 Velos waren mit defekter oder fehlender Beleuchtung unterwegs, 29 mit fehlenden Rückstrahlern. Weiter wurden mangelhafte Bremsen, fehlende Pedal-Rückstrahler oder Veloglocken beanstandet.
Die festgestellten Mängel wurden auf einer "Mängelkarte" festgehalten, diese muss von den Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden. Die Eltern sind verpflichtet, die aufgeführten Unzulänglichkeiten zu beheben und das Velo mit der "Mängelkarte" innert zehn Tagen in der Polizeiwache Riehen zur Kontrolle vorzuzeigen.
Dieses Vorgehen soll in Erinnerung rufen, dass im Sinne der Sicherheit der Kinder, auch bei Velos der Betriebssicherheit hohe Beachtung zu schenken ist.
Die Kontrollen fanden jeweils kurz vor Schulbeginn zwischen 7 und 8 Uhr statt. Vor Ort wurden die Fahrräder der Kinder und Jugendlichen auf die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen geprüft. 37 Velos waren mit defekter oder fehlender Beleuchtung unterwegs, 29 mit fehlenden Rückstrahlern. Weiter wurden mangelhafte Bremsen, fehlende Pedal-Rückstrahler oder Veloglocken beanstandet.
Die festgestellten Mängel wurden auf einer "Mängelkarte" festgehalten, diese muss von den Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden. Die Eltern sind verpflichtet, die aufgeführten Unzulänglichkeiten zu beheben und das Velo mit der "Mängelkarte" innert zehn Tagen in der Polizeiwache Riehen zur Kontrolle vorzuzeigen.
Dieses Vorgehen soll in Erinnerung rufen, dass im Sinne der Sicherheit der Kinder, auch bei Velos der Betriebssicherheit hohe Beachtung zu schenken ist.

