Verdacht "Al Qaida" und "islamischer Staat": Strafverfahren gegen zwei Jugendliche eröffnet
Kapo ZH
Die Jugendanwaltschaft Winterthur hat gegen zwei Jugendliche aus Winterthur im Alter von 16 und 17 Jahren ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierung „Al-Qaida“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen und wegen...
Die beiden Jugendlichen hatten ca. im Dezember 2014 die Schweiz verlassen. Sie werden verdächtigt, sich nach Syrien begeben und die Gruppierung „Islamischer Staat“ unterstützt zu haben. Inzwischen sind sie in die Schweiz zurückgekehrt.--- Die Jugendanwaltschaft führt in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich und dem Bundesamt für Polizei die notendigen Ermittlungen und Abklärungen durch. Beide Jugendlichen befinden sich bis auf Weiteres im Gewahrsam der Jugendanwaltschaft. Sie sind in guter gesundheitlicher Verfassung.
Das Jugendstrafverfahren ist nicht öffentlich (Artikel 14 der Jugendstrafprozessordnung) und es gilt die Unschuldsvermutung
Das Jugendstrafverfahren ist nicht öffentlich (Artikel 14 der Jugendstrafprozessordnung) und es gilt die Unschuldsvermutung

