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Verdacht auf ein Vermögensdelikt beim Tessiner Grenzwachtkorps

Militärjustiz

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Verdacht auf ein Vermögensdelikt beim Tessiner Grenzwachtkorps
(Symbolbild) (Bildquelle: witwiccan (CC0))

Die im August 2018 eröffnete vorläufige Beweisaufnahme hat ergeben, dass ein Anfangsverdacht auf ein Vermögensdelikt besteht. Die Militärjustiz hat nun gegen zwei Angehörige des Tessiner Grenzwachtkorps je eine Voruntersuchung eröffnet.

Am 30. August 2018 wurde eine vorläufige Beweisaufnahme im Zusammenhang mit finanziellen Unregelmässigkeiten in der Region IV des Grenzwachtkorps eröffnet. Sie bezweckte abzuklären, ob möglicherweise Vermögensdelikte begangen wurden.
Die vorläufige Beweisaufnahme hat ergeben, dass ein hinreichender Anfangsverdacht gegen zwei Angehörige des Grenzwachtkorps besteht. Der Untersuchungsrichter hat deshalb beantragt, gegen diese je eine Voruntersuchung zu eröffnen. Der Oberauditor ist diesem Antrag gefolgt.

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