Verfahrenseinstellung - Bergunfall vom 30. April 2018 im Gebiet Cabane des Vignettes / Pigne d’Arolla
Staatsanwaltschaft Wallis
Nach Abschluss der Untersuchung gedenkt die Staatsanwaltschaft das Verfahren einzustellen
Am 29. April 2018 wurden in der Umgebung der Cabane des Vignettes, im
Gebiete des Pigne d’Arolla, 14 Tourengänger, eine Gruppe von 10 Alpinisten
angeführt durch einen Bergführer sowie eine zweite Gruppe von 4 Personen,
welche die Haute Route von Chamonix in Richtung Zermatt unternahmen,
gezwungen, die Nacht auf einer Höhe von 3270 Metern im Freien zu verbringen.
Sie wurden am nächsten Morgen, gegen 06h30 von Bergführern gefunden, die
kurz zuvor die Cabane des Vignettes mit ihren Gästen verlassen hatten. Der
Alarm wurde durch den Hüttenwart der Cabane des Vignettes ausgelöst.
Von den 14 beteiligten Alpinisten wurden 7 verletzt (Unterkühlungen und
Erfrierungen) und 7 sind verschieden.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete unverzüglich eine Untersuchung zur Eruierung
der Umstände dieser Tragödie.
Ergebnisse der Untersuchung
Nach Abschluss der Untersuchung zur Feststellung des Ablaufs des Unglücks
(Befragungen, Auswertung der GPS-Uhren, Fotoapparate, Mobil- und
Satellitentelefone, der LVS, der verwendeten Ausrüstungsgegenstände, der
meteorologischen Berichte und Hüttenbücher, rechtsmedizinischer Gutachten
u.a.) konnte die Staatsanwaltschaft festhalten, dass die beiden besagten
Gruppen am 29. April 2018 die Cabane des Dix zwischen 06h00-06h30
gesondert verliessen auf der Route, die von dieser Hütte über den Col de la
Serpentine zur Cabane des Vignettes führt. Die beiden Gruppen erreichten
unter normalen Umständen und günstigen Witterungsbedingungen den Fuss
der Mur de la Serpentine auf der ordentlichen Route. Sie statteten sich mit den
Steigeisen aus, um diese Passage zu bewältigen, die 4er-Gruppe zuerst, 15 bis
20 Minuten später die Gruppe mit dem Bergführer. Unmittelbar nach der
Überwindung der Mur de la Serpentine kamen die beiden Gruppen aufgrund
der Witterungsbedingungen, die sich plötzlich erheblich verschlechterten, von
der Route ab. Sie trafen aufeinander, als sie sich in der jeweiligen
Gegenrichtung fortbewegten. Ab diesem Zeitpunkt haben sie die Tour
gemeinsam fortgesetzt, indem die 4er-Gruppe das Tempo der Gruppe mit dem
Bergführer annahm.
Nach mehreren Stunden Umherirren und der Suche nach der Route, erreichten
sie die sogenannte Selle um 16h54. Ungefähr eine Stunde nach dem
Überschreiten dieser Stelle, so gegen 17h50, befanden sich die beiden
Gruppen in der Nähe der Cabane des Vignettes, an der Stelle der
sogenannten Cairns, einem kleinen Pass ungefähr 550 Meter von der Hütte
entfernt. An diesem Ort angekommen, haben sie bis zum Einnachten
vergeblich nach dem weiteren Weg gesucht. Der Bergführer entschied
schliesslich, mit seinen Gästen in der Nähe der Cairns zu biwakieren, was die
4er-Gruppe ebenfalls tat.
Die 4er-Gruppe stellte sich an eine durch Felsen geschützte Stelle, 15-20 Meter
oberhalb der Gruppe des Bergführers. Nachdem sie eine Grube in den Schnee
gegraben hatten, errichteten sie eine Schutzmauer aus Schnee und Steinen
und hielten sich die ganze Nacht hindurch wach. Bis zum anderen Morgen
hatten sie keinen Kontakt mehr zu den Mitgliedern der anderen Gruppe. Sie
überlebten alle.
Die 10 Angehörigen der zweiten Gruppe blieben indessen auf der Höhe des
Überganges und versuchten, sich durch die Felsen und ihre Rucksäcke zu
schützen. Da der Wind extrem stark blies, wurden Ausrüstungsgegenstände und
mehrere verwendete Überlebensdecken fortgeweht. Während der Nacht
verliess ein Mitglied die Gruppe und grub eine Mulde in den Schnee. Es
verweilte alleine in diesem Loch, während die übrigen Guppenmitglieder
zusammenblieben. Sieben Personen sind verstorben, worunter auch der
Bergführer. Dritteinwirkungen können ausgeschlossen werden.
Schlussfolgerungen
Von den sehr schlechten Wetterbedingungen nach Beschreiten des Col de la
Serpentine überrascht, kamen die beide Gruppen von ihrer Route ab und irrten
in der Folge mehrere Stunden im Sturm umher auf der Suche nach dem Weg
zur Cabane des Vignettes.
Da keine strafrechtliche Verantwortung der Überlebenden vorliegt, hat die
Staatsanwaltschaft den Parteien die Einstellung des Verfahrens in Aussicht
gestellt.
Die Parteien können die Erhebung allfälliger weiterer Beweismittel beantragen.


