Die Kantonspolizei Zürich hat mit Unterstützung von kommunalen Polizeikorps zwischen dem 16. Februar und dem 1. März 2015 im Bereich von Fussgängerstreifen zahlreiche Schwerpunktaktionen zu den Themen "Fussgänger und Fahrzeugbeleuchtung" durchgeführt. Die Aktion hatte das Ziel,...
Die Kantonspolizei Zürich hat mit Unterstützung von kommunalen Polizeikorps zwischen dem 16. Februar und dem 1. März 2015 im Bereich von Fussgängerstreifen zahlreiche Schwerpunktaktionen zu den Themen "Fussgänger und Fahrzeugbeleuchtung" durchgeführt.
Die Aktion hatte das Ziel, Fussgänger zu schützen, Fahrzeuglenkende auf die Gefahren beim Fussgängerstreifen und für die Sichtbarkeit im Strassenverkehr zu sensibilisieren. Die Schwerpunktaktion gliederte sich in drei Elemente: Kontrolle des Vortritts bei Fussgängerstreifen, das Missachten von Verkehrsregeln durch Fussgänger oder Fahrzeuglenkende an Fussgängerstreifen und das Fahren mit Licht.
Über 470 Fahrzeuglenkende wurden wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Fussgängerstreifen gebüsst oder verzeigt. Rund 30 Mal gewährten Motorfahrzeuglenkende den Vortritt an Fussgängerstreifen nicht und über 60 Fussgängerinnen und Fussgänger mussten wegen Missachtung von Verkehrsregeln belehrt oder gebüsst werden. Wegen mangelnder, fehlender oder nicht eingeschalteter Fahrzeugbeleuchtung wurden gegen 490 Verkehrsteilnehmer gebüsst, verzeigt oder mit einem Beanstandungsrapport zur Nachkontrolle bei der Polizei aufgeboten.
Die Aktion hatte das Ziel, Fussgänger zu schützen, Fahrzeuglenkende auf die Gefahren beim Fussgängerstreifen und für die Sichtbarkeit im Strassenverkehr zu sensibilisieren. Die Schwerpunktaktion gliederte sich in drei Elemente: Kontrolle des Vortritts bei Fussgängerstreifen, das Missachten von Verkehrsregeln durch Fussgänger oder Fahrzeuglenkende an Fussgängerstreifen und das Fahren mit Licht.
Über 470 Fahrzeuglenkende wurden wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Fussgängerstreifen gebüsst oder verzeigt. Rund 30 Mal gewährten Motorfahrzeuglenkende den Vortritt an Fussgängerstreifen nicht und über 60 Fussgängerinnen und Fussgänger mussten wegen Missachtung von Verkehrsregeln belehrt oder gebüsst werden. Wegen mangelnder, fehlender oder nicht eingeschalteter Fahrzeugbeleuchtung wurden gegen 490 Verkehrsteilnehmer gebüsst, verzeigt oder mit einem Beanstandungsrapport zur Nachkontrolle bei der Polizei aufgeboten.

