In der Zeit zwischen Mittwochabend und Donnerstagmorgen hat die Kantonspolizei St. Gallen fünf Autofahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kontrolliert. Drei Fahrern wurde der Führerausweis auf der Stelle entzogen und einem Fahrer wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt. In Au auf der...
In der Zeit zwischen Mittwochabend und Donnerstagmorgen hat die Kantonspolizei St. Gallen fünf Autofahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kontrolliert. Drei Fahrern wurde der Führerausweis auf der Stelle entzogen und einem Fahrer wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt.
In Au auf der Zollstrasse wurde ein alkoholisierter 51-jähriger Autofahrer kontrolliert. Ihm wurde den Führerausweis für die Schweiz aberkannt. Er musste ein Blutprobe und ein Kostendepositum abgeben. In Buchs auf der Langäulistrasse wurde ein alkoholisierter 46-jähriger Autofahrer kontrolliert. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. In Sargans auf der Autobahn A3 wurde ein 28-jähriger Autofahrer kontrolliert. Ein Drogenschnelltest fiel positiv aus.
In Grabs auf der Staatsstrasse fiel ein Drogenschnelltest bei einem 36-jährigen Autofahrer positiv aus. In St. Margrethen auf der Hauptstrasse wurde ein 28-Jährigen kontrolliert. Bei ihm fiel ebenfalls der Drogenschnelltest positiv aus. Alle drei mussten den Führerausweis sowie eine Blut- und Urinprobe abgeben.
In Au auf der Zollstrasse wurde ein alkoholisierter 51-jähriger Autofahrer kontrolliert. Ihm wurde den Führerausweis für die Schweiz aberkannt. Er musste ein Blutprobe und ein Kostendepositum abgeben. In Buchs auf der Langäulistrasse wurde ein alkoholisierter 46-jähriger Autofahrer kontrolliert. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. In Sargans auf der Autobahn A3 wurde ein 28-jähriger Autofahrer kontrolliert. Ein Drogenschnelltest fiel positiv aus.
In Grabs auf der Staatsstrasse fiel ein Drogenschnelltest bei einem 36-jährigen Autofahrer positiv aus. In St. Margrethen auf der Hauptstrasse wurde ein 28-Jährigen kontrolliert. Bei ihm fiel ebenfalls der Drogenschnelltest positiv aus. Alle drei mussten den Führerausweis sowie eine Blut- und Urinprobe abgeben.

