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Verletzungs- und Unfallgefahr - 1. August Feiern können in Desaster enden

1.August-Feiern bringen Gefahren mit sich.
1.August-Feiern bringen Gefahren mit sich. (Bildquelle: 74-ant-ma (CC BY-NC-ND 2.0))

Am Nationalfeiertag werden zu Ehren der Schweiz Feuerwerke gezündet. Da die meisten offiziellen 1.–August-Feuerwerke und –Feiern dieses Jahr abgesagt wurden, könnten umso mehr Privatpersonen Feuerwerke zünden. Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die BFU und die Suva gehen deshalb davon aus, dass es vermehrt zu gefährlichen Situationen kommen könnte. Darum ist es umso wichtiger, sich an die Empfehlungen für einen unfallfreien 1. August zu halten.

Jedes Jahr um den 1. August verletzen sich in der Schweiz gemäss UVG-Unfallstatistik rund 110 Personen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Zu den häufigsten Verletzungen am 1. August gehören Verbrennungen, vor allem von Händen und Fingern (37%), und Gehörschäden (22%).

Da die meisten offiziellen Feiern und Feuerwerke zum 1. August in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten, befürchten die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die BFU und die Suva, dass es in diesem Jahr vermehrt zu gefährlichen Situationen kommen könnte, wenn mehr Privatpersonen Feuerwerke zünden. Unachtsames und fahrlässiges Verhalten sind dabei die Hauptursachen für Unfälle.

So eindrucksvoll Feuerwerkskörper sind, so gefährlich können sie sein. Bereits die Zündtemperatur einer Wunderkerze erreicht über 400 Grad Celsius. Wer Feuerwerk zünden möchte, sollte sich deshalb bereits beim Kauf vom Verkaufspersonal über den richtigen Umgang instruieren lassen und die Gebrauchsanweisung lesen. Vom Basteln von Eigenkreationen wird dringend abgeraten. Auch das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern kann zu gefährlichen Situationen führen.

Allgemeine Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk

  • Warn- und Anwendungshinweise auf der Verpackung beachten.

  • Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern einhalten – je nach Art des Feuerwerkskörpers sind das 40 bis 200 Meter. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zu Menschen ist verboten.

  • An Festtagen Dachluken, Fenster und Türen schliessen.

  • Altersvorgaben von Feuerwerkskörpern beachten – nicht von kleinen Kindern abbrennen lassen. Grössere Kinder anleiten und beaufsichtigen.

  • Bei Blindgängern 10 Minuten warten und sich erst dann nähern. Blindgänger nicht erneut anzünden.

  • Feuerwerk auf stabilem Untergrund platzieren. Raketen zum Abfeuern nicht in den Boden stecken, stattdessen Flasche oder Abschussrohr im Boden verankern.

  • In der Nähe von Feuerwerkskörpern nicht rauchen.

  • Weisungen der Behörden befolgen. Eine Übersicht zu den Feuerverboten ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Umwelt verfügbar.