Verzeigung in Charrat VS - Automobilist wegen Warnung vor Polizeikontrolle ermittelt
Kantonspolizei Wallis
Am 17. November 2020 warnte ein Automobilist auf einer Social-MediaPlattform andere Verkehrsteilnehmer vor einer Polizeikontrolle. Die Ermittlungen der Kantonspolizei führten zur Identifikation. Dem Beschuldigten droht eine Busse oder eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen.
In der Vergangenheit hat die Kantonspolizei bereits Personen wegen vergleichbarer
Widerhandlungen verzeigt. In diesem Zusammenhang erinnert die Kantonspolizei Wallis
daran, dass sämtliche Warnungen bzw. Ankündigungen von Verkehrskontrollen
über soziale Netzwerke, mittels Lichthupen sowie Handzeichen geben oder mit
Tafeln verboten sind.
Die Polizei führt auch Kontrollen durch, um ausgeschriebene Personen, Deliktsgut,
Betäubungsmittel oder Vermisste zu finden.


