Das publizierte Reglement wurde vom kantonalen Datenschutzbeauftragten einer Vorabkontrolle unterzogen und von der Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements bewilligt. Der Zweck der Videoüberwachung, die per Medienmitteilung vom 6. Juli 2023 angekündigt wurde, ist der Schutz von Personen und Eigentum vor strafbaren Handlungen und die Verfolgung solcher Straftaten. Insbesondere sollen Gewalt- und Drogendelikte sowie Sachbeschädigungen verhindert und erkannt werden. Das System soll auch die Koordination und Disposition von Einsatzmitteln erleichtern und eine effektive Bewältigung der polizeilichen Lage vor Ort ermöglichen.
Das Überwachungssystem wird voraussichtlich ab KW32 installiert und wird in der Folge rund um die Uhr betrieben. Es besteht aus insgesamt 16 Kameras, die in einem festgelegten Bereich des Dreirosenareals installiert sind. Das überwachte Gebiet ist klar mit Hinweispiktogrammen gekennzeichnet.
Die Bilddaten sind für die Öffentlichkeit nicht abrufbar und werden sicher und verschlüsselt übertragen. Die aufgezeichneten Daten werden in den nicht öffentlich zugänglichen Rechnerräumen der Kantonspolizei Basel-Stadt aufbewahrt. Der Zugriff auf die aufgezeichneten Daten ist streng geregelt und auf spezifische Mitarbeitende der Kantonspolizei beschränkt.
Die maximale Aufbewahrungsfrist für die aufgezeichneten Daten beträgt 7 Tage, nach denen sie automatisch gelöscht und nicht mehr verfügbar sind. Das Reglement bleibt bis zum 31. Oktober 2023 in Kraft. Sollte die Notwendigkeit der Videoüberwachung vor diesem Datum wegfallen, werden die Kameras entsprechend demontiert.
Weitere Informationen zum neuen Reglement und den Details des Überwachungssystems finden sich auf der Website der Kantonspolizei Basel-Stadt unter www.polizei.bs.ch/videodreirosen.
Quelle der Polizeimeldung: Kapo BS