Voraussetzungen, damit man in der Stadt Zürich Polizist/in werden kann
Voraussetzungen, damit man in der Stadt Zürich Polizist/in werden kann
03.10.2019 | 14:42
Stadtpolizei Zürich
Symbolbild Wappen (Bildquelle: Stadtpolizei Zürich)
Um in der Stadt Zürich Polizist/in zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese stellt die Stadtpolizei vor.
Grundvoraussetzungen sind ein ausgeglichener Charakter, die Freude an Kontakten mit Menschen jeglicher geografischer und gesellschaftlicher Herkunft und ein vernünftiger Sinn für Gerechtigkeit. Dazu kommen folgende konkrete Anforderungen:
- Schweizerische Staatsangehörigkeit
- Schweizerdeutsch verstehen und sprechen
- Mindestalter bei der Bewerbung: 20 Jahre
- Höchstalter bei Schulbeginn: 39 Jahre
- Absolvierte Volksschule (9 Jahre) und Schulbesuch in der Schweiz
- Abgeschlossene Berufslehre (EFZ) oder gleichwertige Ausbildung
- Militärdienst ist keine Voraussetzung (bei Dienstpflicht: Rekrutenschule oder die erforderliche Zivildienstzeit absolviert)
- Einwandfreier Leumund
- Keine Mindestgrösse (unter 160 cm zusätzliche Eignungsabklärungen)
- Führerausweis Kat. B (PW mit Handschaltung muss zwingend nach dem 1. Ausbildungsjahr gefahren werden können. Wer auf einem Automaten gelernt hat, muss sich dies selber aneignen.)
- Bei politischen und religiösen Einstellungen sowie in der äusseren Erscheinung werden keine Extreme geduldet.
Tätowierungen an Hals (inkl. Nacken bis hinter die Ohren), Kopf und Händen sind nicht gestattet. Alle anderen Tätowierungen sind erlaubt, wenn sie vom Motiv her mit dem Polizeiberuf und der Berufsethik der Polizei vereinbar sind. Sie müssen nicht abgedeckt werden.


