Durch die aktuelle Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Waldbrandgefahr angestiegen. Nach heutiger Lagebeurteilung des Kantonalen Krisenstabes (KKS) zusammen mit den Fachdiensten ist die Waldbrandgefahr gross im ganzen Kantonsgebiet Baselland (Stufe 4 von 5). Deshalb gilt ab sofort bis...
Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der letzten Tage führen zu einer erheblichen Waldbrandgefahr. Die Wettersituation wird sich auch in den nächsten Tagen nicht wesentlich ändern. Die extrem hohen Temperaturen werden sich bis mindestens Mittwoch dieser Woche halten. Anschliessend sind Werte prognostiziert, die sich bei Werten zwischen 25 bis 29 Grad bewegen. Eine dazukommende Bise sowie keine bis geringste Niederschläge sorgen zusätzlich zur Austrocknung der Böden.
Zur Zeit bestehen bei der Versorgung mit Trinkwasser und auch in der Landwirtschaft keine Probleme. Die Lage der Fliessgewässer ist durch die niedrigen Pegelstände und die hohen Wassertemperaturen, teilweise bis 23 Grad, angespannt.
Nach einer Lagebeurteilung durch die Fachdienste ordnet der KKS BL, gestützt auf §5, Abs. 3, lit. d. des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz im Kanton Basel-Landschaft, folgende Massnahmen an:
Zur Zeit bestehen bei der Versorgung mit Trinkwasser und auch in der Landwirtschaft keine Probleme. Die Lage der Fliessgewässer ist durch die niedrigen Pegelstände und die hohen Wassertemperaturen, teilweise bis 23 Grad, angespannt.
Nach einer Lagebeurteilung durch die Fachdienste ordnet der KKS BL, gestützt auf §5, Abs. 3, lit. d. des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz im Kanton Basel-Landschaft, folgende Massnahmen an:
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills. Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Beim Abbrennen von behördlich bewilligten Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden.
- Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
Der Kantonale Krisenstab ruft die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln Waldbrände zu vermeiden.
Die Entwicklung der Situation wird aufmerksam beobachtet und gegebenenfalls neu beurteilt.
Eine Missachtung des Verbotes kann nach den gesetzlichen Bestimmungen mit einer Busse bis zu 10'000 Schweizer Franken geahndet werden.
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