Seit Anfang des Jahres hat die Kantonspolizei mehr als zehn Fälle von betrügerischer Verwendung von "PaySafeCard"-Karten registriert, die an Kiosken und in Geschäften an der Kasse gekauft werden können. Die finanziellen Verluste sind erheblich und die Zahl der gemeldeten Fälle steigt.
Die Täter reagieren auf Anzeigen, die von ihren potenziellen Opfern auf OnlineVerkaufsseiten veröffentlicht werden. Sie geben an, dass sie daran interessiert
sind, den zum Verkauf angebotenen Artikel zu erwerben. Mit Hilfe verschiedener
Tricks gelingt es ihnen, die Opfer zu überzeugen, eine Vorauszahlung zu leisten,
z.B. für Transport, Zoll usw. Um den Geschädigten zu überzeugen, wird eine EMail, die ein großes Unternehmen perfekt imitiert, gesendet, um die
Kostenrechnung des vermeintlichen Käufers zu untermauern und fordern den
Verkäufer auf, Prepaid-Karten, wie z.B. "PaySafeCard", zu erwerben. Die
festgelegten Beträge sind nicht sehr hoch und liegen zwischen CHF. 50.00 und
400.00.
Sobald der Verkäufer einen Kostenvorschuss über eine anerkannte und seriöse
Institution (PayPal, Post, Umzugsfirma) leistet, übermittelt er die Codes, die eine
Belastung der Karte ermöglichen. Es wird natürlich von der Firma bestätigt, dass
diese Summe nach Abschluss der Transaktion in voller Höhe an ihn zurückgezahlt
wird. In einigen Fällen wird das Paket vom Verkäufer an eine falsche Adresse in
der Schweiz geschickt. In diesem Fall ist es üblich, eine neue E-Mail zu erhalten, in
der eine Entschuldigung formuliert wird, die eine neue Vorauszahlung erfordert, um
die Lieferung des Pakets zu ermöglichen.
Seit Anfang des Jahres beläuft sich der auf diese Art und Weise betrogene Betrag
auf insgesamt CHF. 16'800.
Um nicht in diese Falle zu tappen empfiehlt die Polizei:
- Achten Sie auf die in einer E-Mail angegebenen Links. Die Links können Sie zu gefälschten Webseiten führen, die das Design des Originals ausgezeichnet imitieren.
- Die E-Mail-Adresse des angeblichen Unternehmens sollte sorgfältig geprüft werden. Zum Beispiel: info@admin.ch oder info@abmin.ch
- Bieten Sie dem Käufer an, die Vorauszahlung für die Lieferung der Waren selbst zu leisten.
- Geben Sie in einer solchen Situation auf keinen Fall den Code einer Vorauszahlungskarte weiter.
- Es gibt viele andere ausgeklügelte Techniken, um Sie um kleine Beträge zu betrügen - seien Sie vorsichtig und zögern Sie nicht, die Kantonspolizei zu informieren.


