In diesem Zusammenhang weist die Kantonspolizei auf einige Regeln hin, welche der SAC zusammen mit den Seilbahnen Schweiz und der bfu–Beratungsstelle für Unfallverhütung erarbeitet hat:
Zusammenfassung der 4 wichtigsten Sicherheitsregeln:
Ausserhalb der Betriebszeiten der Transportanlagen sind die Abfahrten geschlossen und damit gesperrt. Auch Skitourengänger haben die Betriebszeiten zu beachten. Lebensgefahr! Nur explizit geöffnete Abfahrten dürfen ausserhalb der Betriebszeiten zum Skitourengehen benutzt werden (Pistenöffnungszeiten).
Für Skitourengänger auf Pisten gilt:
- Aufstieg nur am Pistenrand
- Aufstieg nur hintereinander, nicht nebeneinander
- Den Skibetrieb respektieren; dieser hat Vorrang
Den Anweisungen des Pisten- und Rettungsdienstes ist zwingend Folge zu leisten.
Erfordern es besondere Umstände, so hat die betroffene Seilbahnunternehmung die Möglichkeit, das Skitourengehen auf ihren Schneesportabfahrten auch während der Betriebszeiten zu untersagen.
Link: https://www.sac-cas.ch/de/leistungssport/skitourenrennen/skitourengehen-auf-pisten/
Quelle der Polizeinachricht: Kapo VS