Wallis VS - Hinweise zum Start der Schifffahrtssaison
Wallis VS - Hinweise zum Start der Schifffahrtssaison
29.05.2018 | 07:55
Kantonspolizei Wallis
(Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)
Viele Walliserinnen und Walliser verbringen ihre Freizeit gerne auf dem Genfersee. Neben Kanus, Stand-up-Paddles, Ruderbooten und anderen Wasserfahrzeugen sind im Wallis 1'277 Schiffe und Boote immatrikuliert.
Damit alle ihren Spass am Wassersport haben können, weist die Kantonspolizei auf
folgende Grundregeln hin:
Alle Personen, welche sich an Bord eines Schiffes befinden, müssen mit einer
Rettungsausrüstung ausgestattet sein. Dies wird auch für Wassersportgeräte wie
Kitesurf- und Windsurfboards oder Stand-up-Paddels empfohlen.
Gefahren
Um Brände zu vermeiden wird angeraten, den Motor vor der Inbetriebnahme sowie
am Ende der Fahrt ausreichend zu belüften.
Die Schiffsschraube stellt ebenfalls eine Gefahr dar. Vergewissern Sie sich daher,
dass sich beim Manövrieren niemand in unmittelbarer Nähe des Schiffes befindet.
Geschwindigkeit
Unter 300 Meter vom Ufer entfernt, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.
Diese Regel ist hauptsächlich wegen Schwimmer und auch wegen anderen
Wasserfahrzeugen von grosser Bedeutung.
Priorität
Jenen Booten - welche schwieriger zu manövrieren sind - ist der notwendige Platz
bzw. der Vortritt zu gewähren. Dies gilt auch für die Personentransportschiffe der
«Compagnie Générale de Navigation sur le lac Léman».
Respektieren Sie die seitliche Mindestdistanz von 50 Meter gegenüber
abgeschleppten Schiffen, Berufs-Fischerbooten und Fangnetzen. Wenn Sie Boote
von Berufsfischern kreuzen, halten Sie mindestens einen Abstand von 200 Meter
hinter den Berufs- und Schleppangelbooten ein.

(Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)
Beim Konsum von Alkohol ist besondere Vorsicht geboten. Folgende Werte dürfen
nicht überschritten werden:
Nichtqualifizierte Angetrunkenheit:
-
Boote ohne Motor: zwischen 0,50 °/°° und 1,10 °/°° Motorboote: zwischen 0,50 °/°° und 0,80 °/°°
-
Berufs-Schifffahrt: zwischen 0,10 °/°° und 0,80 °/°°
Qualifizierte Angetrunkenheit:
- Boote ohne Motor: ab 1,10 °/°° Motorboote (Berufs- sowie Freizeit-Schifffahrt): ab 0,80 °/°°
Die Kantonspolizei Wallis führt in diesem Zusammenhang regelmässig Kontrollen
durch.
Artikelfoto: Kantonspolizei Wallis

