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Wallis VS - Weiterbildungskurs in Sachen häusliche Gewalt

Kantonspolizei Wallis

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Wallis VS - Weiterbildungskurs in Sachen häusliche Gewalt

Ab dem 1. Januar 2017, tritt das neue Gesetz betreffend "Häusliche Gewalt" in Kraft. Mehr als 300 Polizisten der Kantonspolizei und verschiedener Gemeindepolizeikorps besuchten einen Kurs, wie man sich bei nicht alltäglichen Situationen im Bereich häuslicher Gewalt verhalten soll.

Das neue Gesetz "Häusliche Gewalt" wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten und neue sieht vor allem untenstehende Änderungen vor:
  • Nach einer polizeilichen Intervention ist die von der Polizei angeordnete Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung zeitlich von mindestens 7 auf höchstens 14 Tage beschränkt.
  • Die Polizei eröffnet der aus der Wohnung gewiesenen Person, dass sie innerhalb von 3 Tagen mit einer sozial-therapeutischen Organisation einen Termin für ein Gespräch vereinbaren muss. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, kann dies strafrechtliche Konsequenzen für die betroffene Person nach sich ziehen.
Die Kantonspolizei bot in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis den Polizisten eine zusätzliche Ausbildung, damit die Agenten in Zukunft bei solch sensiblen Interventionen ihr zusätzliches erlerntes Wissen anwenden können.
Anwesende Kinder machen den Job nicht leichter
Seit August 2016 absolvierten bereits rund 180 Mitarbeiter der Kantonspolizei und 130 Agenten der verschiedenen Gemeindepolizeikorps einen Kurs. Ziel dieser Ausbildung ist es, dass Agenten ihr zusätzlich erworbenes Wissen bei der Intervention und der Opferbetreuung im Bereich häuslicher Gewalt einsetzen können. Da in 45 Prozent der Fälle Kinder in der Wohnung anwesend sind, erschwert dieser Umstand diese sensible Aufgabe.
2015 wurden 774 Fälle von häuslicher Gewalt im Kanton registriert. Im Jahr 2015 wurden die Agenten 2015 mit zwei Mordfällen und drei Mordversuchen konfrontiert.
Die Kantonspolizei erinnerte im Rahmen dieser Ausbildung daran, welchen Risiken die Polizisten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bei Gewaltdelikten ausgesetzt sind, um die beteiligten Personen sowie sich selbst zu schützen.

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