Das Obergericht bestätigt die Zulässigkeit der Umnutzung des Gästehauses "Sonneblick" Walzenhausen in ein Durchgangszentrum für Asylsuchende.
Für die Nutzung ihrer in Walzenhausen gelegenen Gebäude als Asyl-Durchgangszentrum hat
die Stiftung Sonneblick im Jahr 2016 ein Baugesuch eingereicht. Die kommunale Baubehörde
hat die Baubewilligung verweigert. Den dagegen erhobenen Rekurs hat das Departement Bau
und Volkswirtschaft am 11. April 2018 gutgeheissen mit der Begründung, die Umnutzung sei
bewilligungsfähig. Gegen diesen Entscheid sind beim Obergericht mehrere Beschwerden
eingereicht worden.
Das Obergericht hat am 17. September 2018 einen Augenschein und am
21. Februar 2019 eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Nach Anhörung der Beteiligten hat
es entschieden, die Beschwerden abzuweisen. Nach Auffassung des Obergerichts steht der
Umnutzung aus baurechtlicher Sicht nichts entgegen. Insbesondere wird die Erschliessung als
ausreichend angesehen.
Gegen den Entscheid des Obergerichts kann Beschwerde beim Bundesgericht erhoben
werden.


