Die Kantonspolizei Schwyz führte am 28. Juli 2015 auf einer Baustelle in Wangen eine Personenkontrolle durch.
Dabei stellte sich heraus, dass drei Mazedonier zwar über eine arbeitsmarktliche Meldebestätigung für ihre Tätigkeit verfügten, diese aber aufgrund von Falschangaben erhalten hatten. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass ihr Arbeitgeber, ebenfalls ein Mazedonier, ihnen diese Meldebestätigungen verschafft hatte.
Die drei beschuldigten Arbeiter wurden wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, Nichtbeachten der Einreisebestimmungen, rechtswidrigem Aufenthalt und unbewilligter Erwerbstätigkeit von der Staatsanwaltschaft March mit einem Strafbefehl belegt. Auch der Arbeitgeber erhielt einen Strafbefehl. Alle vier 24- bis 50-jährigen Männer wurden vom Amt für Migration mit einer zweijährigen Einreisesperre belegt.
Die drei beschuldigten Arbeiter wurden wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, Nichtbeachten der Einreisebestimmungen, rechtswidrigem Aufenthalt und unbewilligter Erwerbstätigkeit von der Staatsanwaltschaft March mit einem Strafbefehl belegt. Auch der Arbeitgeber erhielt einen Strafbefehl. Alle vier 24- bis 50-jährigen Männer wurden vom Amt für Migration mit einer zweijährigen Einreisesperre belegt.

