Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat am 9. April 2021 vorbeugende Massnahmen angeordnet, um die Einschleppung des Virus in die Schweiz zu verhindern und eine allfällige Ausbreitung in der Schweiz zu unterbinden. Eine erste Mitteilung zum Thema erfolgte bereits am 1. April 2021. In drei Kantonen der Schweiz, wurden durch das BLV Gebiete festgelegt, in welchen bereits ab heute Samstag, 10. April 2021 verschiedene vorbeugende Massnahmen Geltung haben.
Im Kanton Basel-Landschaft sind 13 Gemeinden von diesen Massnahmen betroffen: Anwil, Arisdorf, Böckten, Buus, Hemmiken, Hersberg, Maisprach, Nusshof, Ormalingen, Rickenbach, Rothenfluh, Sissach und Wintersingen. Zudem gelten auch für die ganze Schweiz Ausfuhrbeschränkungen für Hausgeflügel und Geflügelprodukte.
Das Virus ist nach heutigem Erkenntnisstand nicht auf Menschen übertragbar. Nach wie vor handelt es sich um präventive Massnahmen. Es sind in der Schweiz bisher keine Fälle der aviären Influenza bei Hausgeflügel aufgetreten.
Alle Geflügelhaltungen, inklusive Hobbyhaltungen, müssen registriert sein. Alle Geflügelhalter, welche ihre Geflügelhaltung noch nicht registriert haben, sind aufgefordert, dies nachzuholen. Das Meldeformular kann auf der Webseite des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen heruntergeladen werden.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft sowie der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.