Im ersten Fall wurde in Basel ein Ehepaar von einer vermeintlichen Nichte aus Italien kontaktiert, welche dringend Geld für den Kauf eines Autos benötigte. Wiederholt telefonierte diese und setzte die beiden unter Druck, sodass sie Geld bei der Bank bezogen. Zudem telefonierte mehrmals ein Unbekannter, welcher sich als Polizist bzw. als Bankangestellter ausgab. Der vermeintliche Polizist drohte mit rechtlichen Konsequenzen, wenn sie nicht kooperieren würden. In der Folge händigten sie einem Unbekannten einen grossen Geldbetrag aus.
Im zweiten Fall wurde in Riehen eine Rentnerin von einem angeblichen Verwandten aus Deutschland angerufen. Innerhalb mehrerer Tage gelang es der Täterschaft die Frau dazu zu bringen, dass sie hohe Summen bei der Bank bezog. Zudem schaltete sich ein vermeintlicher Anwalt des Verwandten ein, welcher der Rentnerin erklärte, dass noch immer Geld fehle. Letztlich händigte die Frau einem Unbekannten zusätzlich noch 1 kg Gold aus, obwohl sie von den Angestellten der Bank auf einen möglichen Betrug hingewiesen wurde.
Zweimal versuchten die Täter in Riehen Rentner zu betrügen. Für einen dringenden Kredit benötigte ein "Enkel" 50'000 Schweizer Franken. Dank der Aufmerksamkeit des Rentners blieb es beim Versuch. Im zweiten Fall hatte eine ältere Frau bereits 60'000 Schweizer Franken bezogen. Dank Hinweisen der Bank, dass es sich um einen Betrug handeln könnte, konnte die Übergabe im letzten Moment noch verhindert werden.
Vorsicht ist geboten, wenn:
- Sie von einer unbekannten Person um ein kurzfristiges Darlehen ersucht werden.
- Personen vorgeben, nahe stehende Verwandte zu kennen oder selbst mit Ihnen verwandt zu sein.
- Ihnen jemand von einem finanziellen Engpass berichtet, aus dem nur Sie alleine helfen können.
- Sie jemand bittet, einen grösseren Geldbetrag abzuheben und Sie dabei unter Zeitdruck setzt.
- Ihnen versprochen wird, dass Sie das Geld umgehend zurückerhalten werden.
- Sie jemand detailliert über ihre persönlichen Verhältnisse ausfragt.
Sollten Sie von Unbekannten in obiger Weise um Geld angegangen werden, bitten wir Sie
unverzüglich die Polizei, Tel. 117, zu verständigen. Haben Sie erst am Bankschalter Zweifel an
der Rechtmässigkeit dieser Darlehensgewährung, dann vertrauen Sie sich der Schalterbeamtin
oder dem Schalterbeamten an.
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der
Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Tel. 061 267 71 11, oder mit der nächsten
Polizeiwache in Verbindung zu setzen.