Thurgau

Weinfelden TG – Leinenpflicht für Hunde während der Brutzeit

Bürohündin Gina
Bürohündin Gina (Bildquelle: Stadt Weinfelden)

Vom 1. April bis 31. Juli gilt eine gesetzliche Leinenpflicht, um Wildtiere während der Brut- und Aufzuchtzeit zu schützen.

Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.

Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April – 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht.

Verantwortungsvolle Hundehalterinnen und Hundehalter halten sich daran. Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere!

Quelle der Nachricht: Stadt Weinfelden