Dies bedeutet, dass die behördliche Anordnung vom 15. Juli 2015 auch im Hinblick auf den Nationalfeiertag gültig bleibt und somit folgende Regelungen gelten:
- Es ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Obwalden verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie selbst mitgebrachte Holz- oder Kohle-Grills (der Gebrauch von Gasgrills ist erlaubt);
- Es ist grundsätzlich verboten, brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen;
- Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden. Dies gilt auch für die behördlich bewilligten Feuerwerke am 31.7. auf dem Lungernsee, für das Feuerwerk auf dem Sarnersee in Giswil und das Feuerschiff auf dem Sarnersee in Sarnen.
- Das Steigenlassen von "Heissluftballonen/Himmelslaternen" (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
- Widerhandlungen gegen diese Anordnung werden mit Busse bis zu 10'000 Franken bestraft.