Der rückläufige Trend der Vorjahre bei den Ordnungsbussen nach dem Kantonalen Ordnungsbussengesetz hat sich im Jahr 2015 fortgesetzt. Mit 159 Bussen ist ein Rückgang um 21 zu verzeichnen. Wie im Vorjahr gingen wiederum die Verstösse gegen die Hundeleinenpflicht am stärksten zurück.
Die Kantonspolizei Schwyz und die übrigen befugten Personen mussten im Jahr 2015 insgesamt 159 Bussen nach kantonaler Gesetzgebung ausstellen, im Vorjahr waren es deren 180. 129 Bussen wurden von der Polizei ausgesprochen.
Die geringfügigen Verstösse gegen die Benützungspflicht der öffentlichen Abfall- und Sammeleinrichtungen waren mit 27 (Vorjahr 30) Bussen wiederum die am häufigsten festgestellten Übertretungen. Ebenfalls um drei Bussen zurückgegangen ist das Fischen mit unerlaubten oder zu vielen Gerätschaften mit 17 Fällen.
Dem stehen im Fischereibereich Anstiege der Bussenzahlen wegen nicht oder nicht vorschriftsgemäss geführten Fischereistatistiken (acht gegenüber zwei) und nicht fachgerechte oder vorschriftsgemässe Handhabung und Verwendung von Köderfischen sowie untermassiger, gefangener Fische (vier gegenüber einer) gegenüber. Mit drei Fällen ging das Unterlassen einer rechtzeitigen Abschussmeldung bei der Jagd um vier zurück.
Bussen wegen Befahrungsverbot
Mit Verstössen gegen das Befahrungsverbot mit einem Motorfahrzeugen in Naturschutzgebieten mit 16 (8) Bussen und dem Verrichten der Notdurft ausserhalb von sanitären Anlagen mit 14 (6) Gebüssten war ein Anstieg zu verzeichnen.
13 Personen (24) wurden beim Betteln erwischt. Gleich viele waren es, die Kleinabfälle weggeworfen haben, im Vorjahr waren es deren 16. 23 (40) Hunde waren im Kanton Schwyz ohne Leine unterwegs, als deren Halter kontrolliert wurden. Die Hälfte von ihnen in Naturschutzgebieten.
Mit neun Personen, die wegen des Verursachens von ungebührlichem Lärm bestraft werden mussten, waren es zwei mehr als im 2014. In drei Fällen wurden Bussen wegen der Missachtung eines Feuerverbots ausgestellt.
Die geringfügigen Verstösse gegen die Benützungspflicht der öffentlichen Abfall- und Sammeleinrichtungen waren mit 27 (Vorjahr 30) Bussen wiederum die am häufigsten festgestellten Übertretungen. Ebenfalls um drei Bussen zurückgegangen ist das Fischen mit unerlaubten oder zu vielen Gerätschaften mit 17 Fällen.
Dem stehen im Fischereibereich Anstiege der Bussenzahlen wegen nicht oder nicht vorschriftsgemäss geführten Fischereistatistiken (acht gegenüber zwei) und nicht fachgerechte oder vorschriftsgemässe Handhabung und Verwendung von Köderfischen sowie untermassiger, gefangener Fische (vier gegenüber einer) gegenüber. Mit drei Fällen ging das Unterlassen einer rechtzeitigen Abschussmeldung bei der Jagd um vier zurück.
Bussen wegen Befahrungsverbot
Mit Verstössen gegen das Befahrungsverbot mit einem Motorfahrzeugen in Naturschutzgebieten mit 16 (8) Bussen und dem Verrichten der Notdurft ausserhalb von sanitären Anlagen mit 14 (6) Gebüssten war ein Anstieg zu verzeichnen.
13 Personen (24) wurden beim Betteln erwischt. Gleich viele waren es, die Kleinabfälle weggeworfen haben, im Vorjahr waren es deren 16. 23 (40) Hunde waren im Kanton Schwyz ohne Leine unterwegs, als deren Halter kontrolliert wurden. Die Hälfte von ihnen in Naturschutzgebieten.
Mit neun Personen, die wegen des Verursachens von ungebührlichem Lärm bestraft werden mussten, waren es zwei mehr als im 2014. In drei Fällen wurden Bussen wegen der Missachtung eines Feuerverbots ausgestellt.

