Die Ermittlungen haben gezeigt, dass der Beschuldigte am Morgen des 25. Oktobers 2014 kurz nach Ladenöffnung den Migros-Supermarkt an der Landstrasse in Wettingen betrat, dort mit der Rolltreppe ins Obergeschoss fuhr und in der Handwerker-Abteilung einen Hammer aus dem Regal nahm. Später folgte er einem zufällig anwesenden 17-jährigen Lehrling in einen Lagerraum und schlug ihm dort mit dem Hammer auf den Hinterkopf (polizeiticker.ch berichtete).
Er stürzte sich auf den 17- Jährigen, riss ihn zu Boden und versuchte, noch einmal auf ihn einzuschlagen. Dabei fiel dem Beschuldigten der Hammer aus den Händen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Baden qualifiziert das Tatvorgehen als versuchte Tötung. Der Lehrling erlitt unter anderem eine Quetschrisswunde am Hinterkopf.
Beschuldigter leidet an Schizophrenie
Laut des von der Staatsanwaltschaft Baden angeordneten gerichtspsychiatrischen Gutachtens litt der Beschuldigte zur Tatzeit an einer paranoiden Schizophrenie. Wegen dieser Krankheit war er nicht zur Einsicht in das Unrecht seiner Tat und seines Handelns fähig und deshalb schuldunfähig. Weil die schizophrene Erkrankung andauert, besteht aus Sicht der Staatsanwaltschaft insbesondere in akut-psychotischen Phasen ein hohes Risiko für weitere Gewalttaten mit Tötungsbereitschaft. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb eine stationäre therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Anstalt.
Der Beschuldigte befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Der Antrag auf die stationäre therapeutische Massnahme ist am Bezirksgericht Baden hängig.
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Wettingen: Angriff mit Hammer - Täter schuldunfähig
Ende Oktober 2014 schlug ein 28-jähriger Türke in einerMigros-Filiale in Wettingen mit einem Hammer auf einenLehrling ein. Weil der Beschuldigte schuldunfähig ist,hat die Staatsanwaltschaft Baden nun beim zuständigenGericht statt Anklage zu erheben, die Anordnung einerstationären...