Wichtig! Leinenpflicht für Hunde während Setz- und Brutzeit im Kanton SH
Schaffhauser Polizei
Während der Zeitspanne vom Freitag (15.04.2016) bis Donnerstag (30.06.2016) müssen Wildtiere im Kanton Schaffhausen besonders geschont werden.
Hundehalter sind während der sogenannten Setz- und Brutzeit verpflichtet ihre Hunde im Wald und in dessen unmittelbarer Nähe an der Leine zu führen. Durch die Leinenpflicht soll verhindert werden, dass die Hunde streunen oder wildern und Wildtiere beim Setzen oder Brüten stören. Insbesondere für Rehe und Rehkitze besteht die Gefahr, dass sie von freilaufenden Hunden gehetzt, gejagt und durch deren Bisse verletzt oder gar getötet werden.

