Wichtig - Vergessen Sie die Autobahnvignette 2022 nicht
Die Autobahnvignette 2022 nicht vergessen. (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)
Die Gültigkeit der Autobahnvignette 2021 läuft am 31. Januar 2022 aus. Die Kantonspolizei weist darauf hin, dass alle Motorfahrzeuge und Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3.5 Tonnen ab dem 1. Februar 2022 mit einer für das Jahr 2022 gültigen Autobahnvignette versehen sein müssen.
Auszug «Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen»
2. Abschnitt: Abgabepflicht
Art. 3 Abgabeobjekt
1 Die Abgabe muss entrichtet werden für Motorfahrzeuge und Anhänger, die im In- oder
Ausland immatrikuliert sind und mit denen abgabepflichtige Nationalstrassen benützt
werden.
2
Sie ist nicht zu entrichten für Fahrzeuge, die der Schwerverkehrsabgabe nach dem
Schwerverkehrsabgabegesetz vom 19. Dezember 1997 unterliegen.
Art. 5 Abgabepflichtige Personen
Abgabepflichtig sind die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer und subsidiär die Halterin
oder der Halter.
Art. 7 Vignette
1
Die Abgabe ist durch den Kauf einer Vignette zu entrichten.
2
Bevor eine abgabepflichtige Nationalstrasse benützt wird, ist die Vignette direkt am
Fahrzeug aufzukleben.
3
Sie darf nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden.
4
Sie gilt als entwertet, wenn sie:
a. nach korrekter Befestigung vom Fahrzeug entfernt wird; oder
b. vom Trägerpapier entfernt und nicht direkt am Fahrzeug aufgeklebt wird.
Art. 8 Abgabeperiode
1
Die Abgabe wird für ein Kalenderjahr erhoben. Sie wird nicht zurückerstattet.
2
Die Vignette berechtigt zur Benützung von abgabepflichtigen Nationalstrassen
vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
7. Abschnitt: Strafbestimmungen
Art. 14 Übertretungen
1
Wer entgegen den Artikeln 3-5, 7 und 8 vorsätzlich oder fahrlässig mit einem Fahrzeug
eine abgabepflichtige Nationalstrasse benützt oder die Vignette vorschriftswidrig
verwendet, wird mit einer Busse von 200 Franken bestraft

